Flugverspätung & Ausfall: So bekommen Sie Ihre Entschädigung
Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen
Fluggastrechte: So holen Sie Ihre Entschädigung
Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung — nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 stehen Ihnen in vielen Fällen 250 bis 600 Euro Entschädigung zu. Rund 7 Millionen Passagiere haben jährlich in Europa Anspruch — doch nur ein Bruchteil macht seine Rechte geltend.
Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten, sowie für Flüge, die in der EU landen und von einer EU-Airline durchgeführt werden. Die Entschädigung steht Ihnen unabhängig vom Ticketpreis zu und verjährt nach deutschem Recht erst nach 3 Jahren.
EU-Verordnung 261/2004: Was steht Ihnen zu?
Bei Verspätung am Endziel von 3 Stunden oder mehr haben Sie Anspruch auf Ausgleichszahlung. Zusätzlich stehen Ihnen Betreuungsleistungen zu: Mahlzeiten und Getränke ab 2 Stunden (Kurzstrecke), ab 3 Stunden (Mittelstrecke) bzw. ab 4 Stunden (Langstrecke). Ab 5 Stunden Verspätung können Sie zwischen Ticketerstattung und Weiterbeförderung wählen. Bei Übernachtungsbedarf muss die Airline Hotel und Transfer stellen.
Bei Annullierung haben Sie Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn die Airline weniger als 14 Tage vor Abflug storniert und keine zumutbare Alternativbeförderung anbietet. Bei Annullierung mehr als 14 Tage vorher besteht nur Anspruch auf Umbuchung oder Erstattung, nicht auf Ausgleichszahlung.
Bei Nichtbeförderung (Denied Boarding wegen Überbuchung) trotz gültiger Buchung und pünktlichem Erscheinen steht Ihnen sofort die volle Ausgleichszahlung zu.
Entschädigungshöhe nach Flugstrecke
- 250 €: Kurzstrecke bis 1.500 km (z. B. Berlin–München, Frankfurt–Paris)
- 400 €: Mittelstrecke 1.500–3.500 km oder EU-Flüge über 1.500 km (z. B. Frankfurt–Istanbul)
- 600 €: Langstrecke über 3.500 km (z. B. Frankfurt–New York, München–Bangkok)
Die Entschädigung gilt pro Person, auch für Kinder mit eigenem Sitzplatz. Eine vierköpfige Familie auf einem annullierten Langstreckenflug hat Anspruch auf 2.400 €. Der Anspruch ist ticketpreisunabhängig: Auch bei einem 50-€-Ticket können 600 € Entschädigung fällig werden.
Außergewöhnliche Umstände: Wann die Airline nicht zahlen muss
Die Airline kann sich befreien, wenn „außergewöhnliche Umstände" vorlagen:
- Gilt als außergewöhnlich: Unwetter, Vulkanasche, Terrorwarnung, Fluglotsenstreik, Vogelschlag, politische Instabilität
- Gilt NICHT als außergewöhnlich (laut EuGH): Technische Defekte (Standardfall), Personalengpässe, kranke Crew, interne organisatorische Probleme
Die Beweislast liegt bei der Airline. Lassen Sie sich nicht mit pauschalen Begründungen wie „technische Gründe" abspeisen — fordern Sie eine detaillierte schriftliche Begründung.
Wichtig: Auch bei außergewöhnlichen Umständen stehen Ihnen Betreuungsleistungen (Verpflegung, Hotel, Transfer) uneingeschränkt zu.
So setzen Sie Ihren Anspruch Schritt für Schritt durch
- Beweise sichern: Boarding-Pass, Buchungsbestätigung, Fotos der Anzeigetafeln, schriftliche Airline-Mitteilungen aufbewahren.
- Direkt bei der Airline fordern: Schriftlich per E-Mail oder Online-Formular. Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, konkreter Sachverhalt und Forderungshöhe angeben. Frist: 4–6 Wochen.
- Musterbrief nutzen: Die Verbraucherzentralen und das Europäische Verbraucherzentrum bieten kostenlose Musterbriefe.
- Schlichtungsstelle einschalten: Bei Ablehnung oder Nichtreaktion die SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) kontaktieren — kostenlos für Verbraucher.
- Klage: Als letztes Mittel Klage beim Amtsgericht des Abflug- oder Ankunftorts — bei Forderungen bis 5.000 € ohne Anwalt möglich.
Fluggastrecht-Portale vs. Eigeninitiative
Portale wie Flightright, AirHelp oder EUclaim übernehmen die Durchsetzung gegen eine Provision von 20–35 % (zzgl. MwSt.). Bei 600 € Entschädigung zahlen Sie 120–210 € Provision.
Empfehlung: Versuchen Sie es zuerst selbst — viele Airlines zahlen bei berechtigten Ansprüchen unkompliziert. Bei Ablehnung nutzen Sie die kostenlose Schlichtungsstelle SÖP. Portale sind sinnvoll, wenn Sie wenig Zeit haben oder die Airline hartnäckig verweigert.
Schlichtungsstelle und gerichtliche Durchsetzung
Die SÖP (soep-online.de) ist für die meisten Airlines zuständig, kostenlos und hat eine Erfolgsquote von über 80 %. Das Verfahren dauert 2–3 Monate. Für Airlines außerhalb der SÖP ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) als Auffangschlichtungsstelle zuständig.
Falls die Schlichtung scheitert, können Sie beim Amtsgericht klagen. Viele Amtsgerichte haben umfangreiche Erfahrung mit Fluggastrechtefällen und entscheiden häufig zugunsten der Verbraucher.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Entschädigung steht mir bei Flugverspätung zu?▾
Muss ich ein Fluggastrecht-Portal nutzen?▾
Bekomme ich bei Streik Entschädigung?▾
Wie lange kann ich rückwirkend Entschädigung fordern?▾
Was tun, wenn die Airline meinen Anspruch ablehnt?▾
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Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.
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