Paket beschädigt oder verloren: Ihre Rechte bei DHL, Hermes & Co.
Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen
Paketprobleme: Was tun bei Verlust oder Beschädigung?
Über 4 Milliarden Pakete werden jährlich in Deutschland zugestellt. Verlorene Pakete, beschädigte Ware, falsche Zustellung — die Beschwerdezahlen steigen. Die wichtigste Regel: Als Verbraucher ist der Onlineshop Ihr Vertragspartner, nicht der Paketdienst.
Versandrisiko trägt der Händler
Bei Verbrauchsgüterkauf (B2C) trägt der Verkäufer nach § 447 BGB das Versandrisiko bis zur Übergabe an Sie. Kommt das Paket nicht an oder ist beschädigt, muss der Händler erneut liefern oder erstatten. Sie müssen sich nicht mit dem Paketdienst auseinandersetzen.
Ausnahme: Wenn Sie selbst den Versanddienstleister gewählt haben (nicht der Händler), tragen Sie das Risiko ab Übergabe an den Paketdienst.
Paket verloren oder beschädigt: Schritt für Schritt
Nicht angekommen: Sendungsverfolgung prüfen, Nachbarn fragen, Abstellort prüfen. Dann den Händler kontaktieren — er muss den Nachforschungsauftrag stellen und erneut liefern oder erstatten.
Beschädigt: Äußere Schäden sofort bei Annahme dokumentieren (Fotos!) und auf dem Zustellgerät vermerken. Verdeckte Schäden beim Auspacken sofort fotografieren, Verpackung aufbewahren. Den Händler unverzüglich informieren — Sie haben Anspruch auf mangelfreie Ware.
Richtig dokumentieren
- Fotos: Beschädigte Verpackung und Ware mit Zeitstempel
- Screenshots: Sendungsverfolgung sichern
- Schriftlich kommunizieren: E-Mail statt Telefon für den Nachweis
- Verpackung aufbewahren: Wichtiges Beweismittel bei Transportschäden
Haftungsgrenzen der Paketdienste
Die Standardhaftung liegt bei allen großen Diensten bei ca. 500 €: DHL 500 €, Hermes 500 €, DPD 520 €, UPS 510 €. Höhere Absicherung ist gegen Aufpreis möglich.
Für Sie als Verbraucher irrelevant: Ihr Anspruch richtet sich gegen den Händler für den vollen Warenwert. Die Haftungsgrenzen betreffen nur das Verhältnis Händler–Paketdienst.
Praktische Tipps
- Immer den Händler kontaktieren — nicht den Paketdienst.
- Abstellgenehmigungen überdenken: Höheres Verlustrisiko bei Ablage ohne Unterschrift.
- Paketstationen nutzen: Sicherer als Haustürzustellung.
- Wertvolle Sendungen: Versandoption mit persönlicher Übergabe wählen.
Häufig gestellte Fragen
Wer haftet bei verlorenem Paket?▾
Muss ich den Paketdienst kontaktieren?▾
Was tun bei beschädigter Ware?▾
Was gilt bei Abstellgenehmigungen?▾
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Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.
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