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AltersvorsorgeAktualisiert: 9. Mai 202613 Min. Lesezeit

Rürup-Rente: Die gefährlichen Fallstricke der Basisrente

Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen

Stand: 09.05.2026Redaktion: Verbraucherzentrale Finanzen und VersicherungenPrüfung: Vier-Augen-Prinzip
Quellen geprüftKeine Affiliate-Links

Was ist die Rürup-Rente (Basisrente)?

Die Rürup-Rente (offiziell: Basisrente) wurde 2005 eingeführt und richtet sich primär an Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Hauptvorteil: Beiträge sind steuerlich voll absetzbar — 2024 bis zu 27.566 Euro für Alleinstehende und 55.132 Euro für Verheiratete.

Klingt attraktiv — doch die Rürup-Rente hat gravierende Einschränkungen, die viele Berater verschweigen und die Sie kennen müssen, bevor Sie einen Vertrag abschließen.

Ihr Geld ist für immer gebunden

Der größte Nachteil der Rürup-Rente: Das eingezahlte Kapital ist unwiderruflich gebunden. Im Gegensatz zu einem ETF-Sparplan oder einer privaten Rentenversicherung können Sie:

  • Den Vertrag nicht kündigen und das Geld entnehmen
  • Das Kapital nicht beleihen (als Sicherheit für Kredite)
  • Das Guthaben nicht übertragen
  • Das Kapital nicht als Einmalzahlung erhalten — nur als lebenslange monatliche Rente

Selbst in finanziellen Notlagen — Arbeitslosigkeit, Scheidung, schwere Erkrankung — kommen Sie nicht an Ihr Rürup-Geld. Es ist pfändungssicher (ein Vorteil für Selbstständige), aber eben auch für Sie selbst unzugänglich.

Rechenbeispiel: Sie zahlen 20 Jahre lang 500 Euro monatlich ein — insgesamt 120.000 Euro. Dieses Geld können Sie zu keinem Zeitpunkt als Summe abrufen. Sie erhalten es nur als monatliche Rente ab dem frühesten Rentenalter (62 Jahre).

Keine Vererbung: Ihr Geld stirbt mit Ihnen

Sterben Sie vor Rentenbeginn, verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Es geht weder an Ihre Erben noch an Ihren Partner. Einige Tarife bieten eine Hinterbliebenenrente an — aber nur für Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder, und nur gegen deutlichen Aufpreis, der die ohnehin magere Rendite weiter schmälert.

Sterben Sie kurz nach Rentenbeginn, verfällt ebenfalls das Restkapital. Haben Sie 120.000 Euro eingezahlt, erhalten 300 Euro Monatsrente und sterben nach 2 Jahren, hat der Versicherer 7.200 Euro ausgezahlt — und behält den Rest. Bei einem ETF-Depot würden Ihre Erben das volle Vermögen erben.

Hohe Kosten fressen die Steuerersparnis

Die Kosten von Rürup-Verträgen sind — wie bei den meisten Versicherungsprodukten — erheblich:

  • Abschlusskosten: 2,5 bis 5 Prozent der Beitragssumme
  • Verwaltungskosten: 1 bis 3 Prozent jährlich
  • Effektivkosten: Typisch 1,5 bis 3 Prozent pro Jahr

Die Steuerersparnis beträgt je nach Steuersatz 30 bis 45 Prozent der Einzahlungen. Klingt viel — aber: Die Rente wird im Alter voll versteuert, und die hohen Kosten mindern die Rendite erheblich. Nach Kosten und Steuern bleibt oft weniger, als wenn Sie das Geld nach Steuern direkt in einen ETF investiert hätten.

Wann die Rürup-Rente tatsächlich sinnvoll sein kann

Trotz aller Nachteile gibt es Situationen, in denen Rürup Sinn machen kann:

  • Selbstständige mit sehr hohem Einkommen (über 100.000 Euro): Die Steuerersparnis in der Einzahlungsphase ist hoch, und der Steuersatz im Alter vermutlich deutlich niedriger
  • Selbstständige, die Pfändungsschutz brauchen: Rürup-Vermögen ist pfändungsgeschützt — für Unternehmer mit Insolvenzrisiko kann das wertvoll sein
  • Ergänzung, nicht Ersatz: Als Baustein neben einem ETF-Depot, nicht als alleinige Altersvorsorge

Bessere Alternativen zur Rürup-Rente

  • ETF-Sparplan: Volle Flexibilität, niedrige Kosten (0,1-0,5 Prozent), vererbbar, jederzeit verfügbar. Der Nachteil: keine Steuerersparnis beim Einzahlen, aber dafür günstigere Besteuerung bei der Entnahme.
  • Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung: Selbstständige können freiwillig einzahlen. Beiträge sind steuerlich absetzbar, und die gesetzliche Rente bietet bessere Hinterbliebenenleistungen als Rürup.
  • Immobilien: Mietfreies Wohnen im Alter senkt die Ausgaben erheblich. Eine schuldenfreie Immobilie ist faktisch Altersvorsorge.

Fazit der Verbraucherzentrale

Die Rürup-Rente ist ein Nischenprodukt für gutverdiende Selbstständige. Für die meisten Sparer sind die Nachteile — lebenslange Bindung, keine Vererbung, hohe Kosten, nur Rentenzahlung — zu gravierend. Die Steuerersparnis beim Einzahlen wird durch die hohen Kosten und die volle Besteuerung im Alter oft mehr als aufgezehrt. Setzen Sie lieber auf flexible und kostengünstige Alternativen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der größte Nachteil der Rürup-Rente?
Die vollständige Bindung des Kapitals. Sie können Ihr Geld weder kündigen, noch beleihen, noch als Einmalzahlung erhalten. Es gibt nur eine lebenslange monatliche Rente ab frühestens 62 Jahren. Auch in finanziellen Notlagen kommen Sie nicht an das eingezahlte Geld.
Wird das Rürup-Guthaben vererbt?
Grundsätzlich nein. Sterben Sie vor Rentenbeginn, verfällt das Kapital. Nur wenige Tarife bieten eine Hinterbliebenenrente für Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder an — gegen deutlichen Aufpreis. Im Vergleich: Ein ETF-Depot wird vollständig an die Erben übertragen.
Für wen lohnt sich Rürup?
Hauptsächlich für gutverdiende Selbstständige mit einem Einkommen über 100.000 Euro, die einen hohen Spitzensteuersatz haben und im Alter deutlich weniger versteuern. Auch der Pfändungsschutz kann für Selbstständige mit Insolvenzrisiko wertvoll sein. Für alle anderen gibt es bessere Alternativen.
Kann ich einen Rürup-Vertrag kündigen?
Nein. Eine Kündigung mit Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Sie können den Vertrag lediglich beitragsfrei stellen — dann zahlen Sie nicht weiter ein, aber das vorhandene Guthaben bleibt bis zur Rente gebunden. Das ist ein fundamentaler Unterschied zu einem ETF-Sparplan.
Wie hoch ist die Steuerersparnis bei Rürup?
2024 sind Beiträge bis 27.566 Euro (Alleinstehende) voll absetzbar. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent beträgt die Steuerersparnis maximal circa 11.578 Euro pro Jahr. Aber: Die Rente wird im Alter voll versteuert, und die hohen Vertragskosten mindern den Vorteil erheblich.

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Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.

Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen, Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen · Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip

Quellen: Öffentlich zugängliche Geschäftsberichte, regulatorische Filings, anerkannte Finanzdatenbanken · Keine Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Nr. 10 WpHG

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