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AltersvorsorgeAktualisiert: 9. Mai 202612 Min. Lesezeit

Altersvorsorgedepot 2027: Was die Reform bedeutet

Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen

Stand: 09.05.2026Redaktion: Verbraucherzentrale Finanzen und VersicherungenPrüfung: Vier-Augen-Prinzip
Quellen geprüftKeine Affiliate-Links

Altersvorsorgedepot: Was die Bundesregierung ab 2027 plant

Die Riester-Rente ist gescheitert — das erkennt inzwischen auch die Politik an. Als Nachfolger plant die Bundesregierung das Altersvorsorgedepot, das ab 2027 eingeführt werden soll. Es soll die Fehler der Riester-Rente vermeiden und Verbrauchern eine kostengünstige, flexible und renditestarke Altersvorsorge ermöglichen.

Die Eckpunkte des Gesetzentwurfs:

  • Investition in Aktien und ETFs mit staatlicher Förderung
  • Keine verpflichtende Beitragsgarantie (der größte Renditefresser der Riester-Rente entfällt)
  • Staatliche Zulage ähnlich der Riester-Zulage
  • Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge
  • Auszahlung als Rente oder als flexible Entnahme (noch in Diskussion)

Vorteile gegenüber der Riester-Rente

Das Altersvorsorgedepot soll wesentliche Probleme der Riester-Rente lösen:

  • Keine Beitragsgarantie: Bei Riester musste der Anbieter garantieren, dass mindestens die eingezahlten Beiträge erhalten bleiben. Das zwang die Anbieter in renditeschwache, sichere Anlagen. Beim Altersvorsorgedepot entfällt dieser Zwang — mehr Rendite durch echte Aktienanlage.
  • Niedrigere Kosten: Durch die Möglichkeit, in kostengünstige ETFs zu investieren, sollen die Effektivkosten deutlich sinken.
  • Mehr Flexibilität: Anleger sollen den Anbieter und die Produkte frei wählen können — nicht mehr an teure Versicherungsprodukte gebunden sein.
  • Transparenz: Klare Kostenausweise und Vergleichbarkeit der Produkte.

Auf dem Papier klingt das vielversprechend. Doch die Verbraucherzentrale sieht erhebliche Schwächen im aktuellen Entwurf.

Kritik der Verbraucherzentrale: Was fehlt

Die Verbraucherzentrale begrüßt die Reform grundsätzlich, kritisiert aber drei zentrale Schwächen:

  • Kein verpflichtendes, kostengünstiges Standardprodukt: Ohne einen staatlich organisierten Standardfonds bleibt es den Anbietern überlassen, die Produkte zu gestalten — mit der Gefahr hoher Kosten und verwirrender Produktvielfalt.
  • Kein Provisionsverbot: Berater und Vermittler können weiterhin Provisionen für den Abschluss kassieren — und diese Provisionen werden letztlich von den Sparern bezahlt. Die Erfahrung mit Riester zeigt: Provisionsgetriebener Vertrieb führt zu teuren Produkten.
  • Komplexe Förderbedingungen: Wenn die Förderbedingungen zu komplex werden, wiederholt sich das Riester-Problem: Viele Berechtigte nutzen die Förderung nicht, weil sie die Regeln nicht verstehen.

Das fehlende Standardprodukt: Warum es so wichtig wäre

Die Verbraucherzentrale fordert seit Jahren ein öffentlich verwaltetes Standardprodukt — einen staatlich organisierten, kostengünstigen Fonds, in den alle Arbeitnehmer automatisch einzahlen (mit Opt-out-Möglichkeit).

Vorteile eines Standardprodukts:

  • Minimale Kosten: Ein großer, staatlich verwalteter Fonds kann Verwaltungskosten unter 0,1 Prozent erreichen
  • Kein Vertrieb nötig: Automatische Einzahlung spart Provisionen und Vertriebskosten
  • Kein Entscheidungsstress: Wer sich nicht aktiv um Altersvorsorge kümmern möchte, ist automatisch gut versorgt
  • Skaleneffekte: Millionen Sparer in einem Fonds ermöglichen extrem niedrige Kosten

Ohne Standardprodukt bleibt die Gefahr: Versicherungsvertreter verkaufen teure Produkte mit hohen Provisionen, und der Kostenvorteil des Altersvorsorgedepots gegenüber Riester verpufft.

Das Provisionsproblem: Wer am meisten verdient

Die deutsche Finanzbranche verdient Milliarden an Altersvorsorge-Provisionen. Bei Riester flossen geschätzt 15 bis 25 Prozent der Beiträge in Abschluss- und Vertriebskosten. Die Verbraucherzentrale fordert für das Altersvorsorgedepot ein klares Provisionsverbot:

  • Statt Provision: Honorarberatung — der Kunde zahlt den Berater direkt, nicht versteckt über Produktkosten
  • Transparente Kostenausweisung in Euro (nicht nur in Prozent)
  • Deckelung der Gesamtkosten (z. B. maximal 0,5 Prozent pro Jahr)

In Ländern mit Provisionsverbot (Niederlande, Großbritannien, teilweise Skandinavien) sind die Kosten für Altersvorsorgeprodukte drastisch gesunken — zum Vorteil der Sparer. Deutschland hängt hier international hinterher.

Vorbild Schweden: So geht gute Altersvorsorge

Schweden gilt international als Vorbild für die private Altersvorsorge:

  • AP7 Såfa: Ein staatlich verwalteter Default-Fonds mit Gesamtkosten von nur 0,04 Prozent pro Jahr
  • Automatische Einschreibung: Wer sich nicht aktiv entscheidet, investiert automatisch in den AP7
  • Lebenszyklusmodell: Der AP7 investiert für Jüngere zu 100 Prozent in Aktien und reduziert den Aktienanteil ab dem 55. Lebensjahr schrittweise
  • Wahlfreiheit: Wer möchte, kann aus circa 500 geprüften Fonds wählen
  • Rendite: Durchschnittlich circa 10 Prozent pro Jahr seit der Einführung 2000 (vor Inflation)

Das schwedische Modell zeigt: Gute Altersvorsorge muss nicht kompliziert oder teuer sein. Ein einfacher, staatlich verwalteter Fonds mit minimalen Kosten und automatischer Einschreibung kann bessere Ergebnisse liefern als teure deutsche Versicherungsprodukte.

Ausblick und Empfehlung der Verbraucherzentrale

Das Altersvorsorgedepot ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht der große Wurf. Ohne Standardprodukt und Provisionsverbot besteht die Gefahr, dass die Fehler der Riester-Rente wiederholt werden — nur in einem moderneren Gewand.

Unsere Empfehlung für Verbraucher:

  • Warten Sie nicht auf die Reform. Starten Sie jetzt einen ETF-Sparplan — er bietet bereits alles, was das Altersvorsorgedepot verspricht (Aktienanlage, niedrige Kosten, Flexibilität), nur ohne die staatliche Förderung.
  • Wenn das Altersvorsorgedepot 2027 kommt, prüfen Sie die konkreten Produkte und Kosten. Nur wenn die Kosten wirklich niedrig sind (unter 0,5 Prozent), lohnt sich die staatliche Förderung.
  • Lassen Sie sich nicht von Provisionsberatern in teure Produkte drängen. Wenn Sie Beratung brauchen, nutzen Sie die unabhängige Beratung der Verbraucherzentrale oder einen Honorarberater.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Altersvorsorgedepot?
Ein von der Bundesregierung geplantes Nachfolgeprodukt für die Riester-Rente, das ab 2027 eingeführt werden soll. Kernidee: Staatlich geförderte Altersvorsorge über ETFs und Aktien, ohne verpflichtende Beitragsgarantie. Ziel sind niedrigere Kosten und höhere Renditen als bei Riester.
Warum kritisiert die Verbraucherzentrale die Reform?
Drei Hauptkritikpunkte: Es fehlt ein kostengünstiges, staatlich verwaltetes Standardprodukt nach schwedischem Vorbild. Ein Provisionsverbot für Berater wurde nicht eingeführt. Die Förderbedingungen drohen zu komplex zu werden. Ohne diese Maßnahmen könnten die Fehler der Riester-Rente wiederholt werden.
Was ist das schwedische Modell?
Schweden hat mit dem AP7 Såfa einen staatlich verwalteten Default-Fonds mit nur 0,04 Prozent Kosten pro Jahr. Alle Arbeitnehmer werden automatisch eingeschrieben und investieren per Default in ein Lebenszyklusmodell (100 Prozent Aktien für Jüngere, schrittweise Reduzierung ab 55). Die Rendite lag seit 2000 bei durchschnittlich 10 Prozent pro Jahr.
Sollte ich auf das Altersvorsorgedepot warten?
Nein. Starten Sie jetzt einen ETF-Sparplan — er bietet bereits alle Vorteile, die das Altersvorsorgedepot verspricht. Wenn die Reform kommt, prüfen Sie die konkreten Kosten. Nur bei wirklich niedrigen Kosten (unter 0,5 Prozent) lohnt sich ein Wechsel wegen der staatlichen Förderung.
Was ist ein Standardprodukt bei der Altersvorsorge?
Ein öffentlich verwalteter, kostengünstiger Investmentfonds, in den alle Arbeitnehmer automatisch einzahlen (mit Opt-out-Option). Es wird kein Vertrieb benötigt, die Kosten sind minimal (unter 0,1 Prozent), und wer sich nicht aktiv kümmert, ist trotzdem gut versorgt. In Schweden existiert dieses Modell erfolgreich seit 2000.

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Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.

Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen, Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen · Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip

Quellen: Öffentlich zugängliche Geschäftsberichte, regulatorische Filings, anerkannte Finanzdatenbanken · Keine Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Nr. 10 WpHG

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