Riester-Rente: Warnung vor hohen Kosten und geringer Rendite
Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen
Riester-Rente: Warum die Verbraucherzentrale warnt
Die Riester-Rente war als Lösung für die sinkende gesetzliche Rente gedacht. Nach über 20 Jahren Praxiserfahrung ist das Urteil der Verbraucherzentrale ernüchternd: Für die meisten Sparer ist die Riester-Rente ein schlechtes Produkt. Hohe Kosten fressen die Rendite auf, komplexe Regeln führen zu Fehlern, und die versprochene staatliche Förderung kommt oft nicht dort an, wo sie gebraucht wird.
Stand 2024 werden circa 16 Millionen Riester-Verträge nicht mehr bespart — ein Drittel aller jemals abgeschlossenen Verträge. Das spricht eine deutliche Sprache.
Die versteckten Kosten: Wo Ihr Geld verschwindet
Das größte Problem der Riester-Rente sind die hohen Kosten, die bei Vertragsabschluss oft verschwiegen oder heruntergespielt werden:
- Abschlusskosten: Typisch 2,5 bis 5 Prozent der gesamten Beitragssumme über die Laufzeit. Bei 100 Euro monatlich über 35 Jahre (Beitragssumme 42.000 Euro) sind das 1.050 bis 2.100 Euro — nur für den Vertragsabschluss.
- Verwaltungskosten: 0,5 bis 1,5 Prozent des Fondsvermögens jährlich oder ein fester Betrag (z. B. 2 bis 5 Euro monatlich)
- Fondskosten: Wenn der Riester-Vertrag in Fonds investiert, kommen zusätzliche Fondsgebühren von 0,5 bis 2 Prozent hinzu
- Kosten in der Rentenphase: Auch im Rentenbezug fallen Kosten an, die die monatliche Rente mindern
Zulagen: Nicht immer der Vorteil, als der sie angepriesen werden
Die staatliche Förderung besteht aus:
- Grundzulage: 175 Euro pro Jahr pro Person
- Kinderzulage: 300 Euro pro Jahr pro Kind (185 Euro für vor 2008 geborene Kinder)
- Steuerliche Absetzbarkeit: Bis zu 2.100 Euro Sonderausgabenabzug
Das klingt attraktiv — aber es gibt Haken:
- Viele Riester-Sparer erhalten die Zulagen nicht in voller Höhe, weil sie den Mindestbeitrag (4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens minus Zulagen) nicht einzahlen
- Der Zulagenantrag muss beantragt werden — circa 30 Prozent der Berechtigten vergessen dies oder stellen keinen Dauerzulagenantrag
- Die Zulagen werden im Alter voll versteuert — die Förderung ist nur eine Steuerstundung, kein Geschenk
- Bei guten Verdienern bringt der Sonderausgabenabzug mehr als die Zulagen — aber auch dieser wird in der Rente wieder versteuert
Effektivkosten: Die wahre Renditebelastung
Die Effektivkosten eines Riester-Vertrags zeigen, wie viel Prozent der Rendite durch Kosten aufgefressen werden. Seit 2017 müssen die Effektivkosten im Produktinformationsblatt ausgewiesen werden:
- Günstige Riester-Verträge: Effektivkosten circa 1,0 bis 1,5 Prozent
- Durchschnittliche Verträge: circa 1,5 bis 2,5 Prozent
- Teure Verträge: über 3 Prozent
Was das bedeutet: Bei einer Bruttorendite von 5 Prozent und Effektivkosten von 2 Prozent bleibt nur eine Nettorendite von 3 Prozent. Ein kostengünstiger ETF-Sparplan mit 0,2 Prozent Kosten hätte bei gleicher Bruttorendite eine Nettorendite von 4,8 Prozent. Über 30 Jahre macht der Kostenunterschied einen Unterschied von 30 bis 50 Prozent im Endvermögen.
Riester vs. ETF-Sparplan: Der schonungslose Vergleich
Rechenbeispiel: 200 Euro monatliche Sparrate, 30 Jahre Laufzeit, 7 Prozent Bruttorendite:
- ETF-Sparplan (0,2 % Kosten): Endvermögen circa 228.000 Euro
- Riester-Vertrag (2,0 % Effektivkosten): Endvermögen circa 152.000 Euro (inkl. Zulagen und Steuerersparnis)
Der ETF-Sparplan liefert in diesem Beispiel circa 76.000 Euro mehr — trotz fehlender staatlicher Förderung. Die Zulagen und Steuervorteile der Riester-Rente können die enormen Kostenunterschiede nicht kompensieren.
Zudem: Die Riester-Rente muss im Alter voll versteuert werden. ETF-Erträge werden nur mit circa 18,5 Prozent besteuert (Abgeltungsteuer nach Teilfreistellung). Auch steuerlich liegt der ETF vorne.
Wann Riester sich ausnahmsweise lohnen kann
In wenigen Konstellationen kann die Riester-Rente dennoch Sinn machen:
- Geringverdiener mit hoher Zulage: Wer wenig verdient und den Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr zahlt, erhält die volle Grundzulage von 175 Euro — eine enorme prozentuale Förderung
- Familien mit vielen Kindern: 300 Euro Zulage pro Kind können die Nachteile überwiegen, wenn 3 oder mehr Kinder vorhanden sind
- Wohn-Riester: Für die Immobilienfinanzierung kann Wohn-Riester sinnvoll sein, wenn die Zulage als Tilgungszuschuss genutzt wird
In allen anderen Fällen rät die Verbraucherzentrale: Nutzen Sie einen ETF-Sparplan statt Riester. Er ist günstiger, transparenter, flexibler und langfristig ertragreicher.
Was tun mit einem bestehenden Riester-Vertrag?
- Prüfen Sie die Effektivkosten: Unter 1 Prozent: Behalten kann sich lohnen. Über 2 Prozent: Beitragsfrei stellen und ETF-Sparplan starten.
- Nicht kündigen: Bei Kündigung müssen Sie alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das ist fast immer ein Verlustgeschäft.
- Beitragsfrei stellen: Stoppen Sie die Einzahlungen und lassen Sie das vorhandene Kapital im Vertrag. So behalten Sie die bisherigen Zulagen und vermeiden die Rückzahlung.
- Anbieterwechsel: Sie können zu einem günstigeren Riester-Anbieter wechseln — Ihr Guthaben wird übertragen. Das kann sich bei hohen Kosten lohnen.
Häufig gestellte Fragen
Warum ist die Riester-Rente schlecht?▾
Sollte ich meinen Riester-Vertrag kündigen?▾
Für wen lohnt sich Riester trotzdem?▾
Was sind Effektivkosten bei Riester?▾
Ist die Riester-Reform geplant?▾
Weiterführende Artikel
Altersvorsorge 2026: Welche Möglichkeiten haben Sie?
17 Min. Lesezeit
AltersvorsorgeRürup-Rente: Die gefährlichen Fallstricke der Basisrente
13 Min. Lesezeit
AltersvorsorgeETF-Sparplan als Altersvorsorge: Die beste Alternative?
15 Min. Lesezeit
AltersvorsorgeDie 7 größten Fehler bei der Altersvorsorge
11 Min. Lesezeit
Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.
Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen, Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen · Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip
Quellen: Öffentlich zugängliche Geschäftsberichte, regulatorische Filings, anerkannte Finanzdatenbanken · Keine Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Nr. 10 WpHG
Hinweis: Diese Seite enthält keine Werbung, keine Affiliate-Links und keine gesponserten Inhalte.
