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VersicherungenAktualisiert: 9. Mai 202612 Min. Lesezeit

Lebensversicherung kündigen? Was Sie vorher wissen müssen

Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen

Stand: 09.05.2026Redaktion: Verbraucherzentrale Finanzen und VersicherungenPrüfung: Vier-Augen-Prinzip
Quellen geprüftKeine Affiliate-Links

Lebensversicherung kündigen: Optionen sorgfältig abwägen

Millionen Deutsche haben eine kapitalbildende Lebensversicherung oder private Rentenversicherung — und viele sind unzufrieden. Die Renditen sind niedrig, die Kosten hoch, und bessere Anlagealternativen locken. Doch eine vorschnelle Kündigung kann teuer werden. Die Verbraucherzentrale erklärt Ihre Optionen.

Wichtig: Eine kapitalbildende Lebensversicherung (Kapitallebensversicherung) ist etwas anderes als eine Risikolebensversicherung. Risikolebensversicherungen sind reine Todesfallabsicherungen ohne Sparanteil und sollten bei Bedarf beibehalten werden. Dieser Ratgeber bezieht sich auf kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen.

Rückkaufswert: Warum Kündigung oft Verlust bedeutet

Bei einer Kündigung erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert — und der liegt fast immer deutlich unter den eingezahlten Beiträgen. Gründe:

  • Abschlusskosten: In den ersten Jahren werden die hohen Abschlussprovisionen (oft 4 bis 5 Prozent der gesamten Beitragssumme) mit Ihren Beiträgen verrechnet
  • Verwaltungskosten: Laufende Verwaltungsgebühren mindern den Vertragswert
  • Stornierungsabzüge: Bei neueren Verträgen können Stornierungsgebühren anfallen

Typisches Beispiel: Sie haben über 15 Jahre insgesamt 30.000 Euro eingezahlt. Der Rückkaufswert beträgt nur 22.000 bis 26.000 Euro. Sie verlieren also 4.000 bis 8.000 Euro bei einer Kündigung. Je kürzer die bisherige Laufzeit, desto größer der relative Verlust.

Faustregel: In den ersten 10 Jahren ist der Rückkaufswert fast immer deutlich niedriger als die Summe der Einzahlungen. Erst gegen Ende der Laufzeit nähert sich der Rückkaufswert den Einzahlungen an — oder übersteigt sie bei alten Verträgen mit hohem Garantiezins.

Alternative: Beitragsfrei stellen statt kündigen

In vielen Fällen ist die Beitragsfreistellung die bessere Option als die Kündigung. Dabei stoppen Sie die monatlichen Einzahlungen, lassen den bestehenden Vertragswert aber weiterlaufen. Die Vorteile:

  • Kein Verlust des Rückkaufswerts — der bestehende Wert wird weiter verzinst
  • Bei alten Verträgen (vor 2005) bleibt der garantierte Zinssatz erhalten (bis zu 4 Prozent bei Verträgen von 2000)
  • Der Todesfallschutz bleibt (reduziert) erhalten
  • Die monatlich frei werdenden Beiträge können Sie besser anlegen (z. B. ETF-Sparplan)

Nachteil: Die Kosten werden weiterhin vom Vertragswert abgezogen, was die Rendite mindert. Bei sehr kleinen Vertragswerten kann die Beitragsfreistellung daher wenig sinnvoll sein.

Widerspruchsrecht bei Altverträgen: Die Joker-Karte

Für Verträge, die zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, gibt es eine besondere Möglichkeit: den nachträglichen Widerspruch. Der Europäische Gerichtshof und der BGH haben entschieden, dass viele Widerspruchsbelehrungen in diesem Zeitraum fehlerhaft waren. Bei einem erfolgreichen Widerspruch erhalten Sie:

  • Alle eingezahlten Beiträge zurück — nicht nur den Rückkaufswert
  • Abzüglich des Versicherungsschutzes, den Sie genossen haben (Risikoanteil)
  • Zuzüglich einer Verzinsung der Beiträge

Das kann mehrere Tausend Euro mehr bedeuten als eine reguläre Kündigung. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag nach dem Policenmodell abgeschlossen wurde: Haben Sie die Versicherungsbedingungen erst mit der Police (nach Vertragsabschluss) erhalten, nicht vorher? Dann könnte ein Widerspruch möglich sein.

Lassen Sie die Widerspruchsbelehrung unbedingt von einer Verbraucherzentrale oder einem spezialisierten Anwalt prüfen. Die rechtliche Lage ist komplex, aber die mögliche Ersparnis erheblich.

Verkauf auf dem Zweitmarkt: Mehr als der Rückkaufswert

Statt zu kündigen, können Sie Ihre Lebensversicherung an einen Aufkäufer auf dem Zweitmarkt verkaufen. Diese Unternehmen zahlen typischerweise 2 bis 5 Prozent mehr als den Rückkaufswert, da sie den Vertrag fortführen und von der Schlussauszahlung profitieren.

Voraussetzungen für einen Verkauf:

  • Vertrag besteht seit mindestens 3 Jahren
  • Rückkaufswert mindestens circa 5.000 Euro
  • Restlaufzeit noch mindestens 3 bis 5 Jahre

Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie mit dem Rückkaufswert. Seriöse Aufkäufer sind Mitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL).

Steuerliche Folgen der Kündigung

Die steuerliche Behandlung hängt vom Abschlussjahr des Vertrags ab:

Verträge vor dem 1.1.2005

  • Auszahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit: steuerfrei
  • Kündigung vor 12 Jahren: Erträge sind steuerpflichtig
  • Diese Steuerfreiheit ist ein erheblicher Vorteil — prüfen Sie, ob Sie die 12 Jahre bereits erreicht haben

Verträge ab dem 1.1.2005

  • Erträge (Differenz zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen) sind steuerpflichtig
  • Bei Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr und Laufzeit über 12 Jahren: nur 50 Prozent der Erträge werden versteuert (Halbeinkünfteverfahren)
  • Vor dem 62. Lebensjahr oder unter 12 Jahren Laufzeit: volle Besteuerung der Erträge mit Ihrem persönlichen Steuersatz

Entscheidungshilfe: Kündigen, beitragsfrei stellen oder behalten?

Prüfen Sie folgende Punkte:

  • Garantiezins über 2,5 %: Vertrag nach Möglichkeit beitragsfrei weiterlaufen lassen — solche Garantiezinsen gibt es heute nirgends mehr
  • Vertrag vor 2005 mit über 12 Jahren Laufzeit: Steuerfreie Auszahlung — ein Vorteil, den Sie bei Neuanlage nicht mehr bekommen
  • Weniger als 5 Jahre bis zur Auszahlung: Durchhalten lohnt sich meist — die höchsten Verluste bei Kündigung entstehen in den letzten Jahren
  • Policenmodell (1994-2007): Prüfen Sie das Widerspruchsrecht — es könnte tausende Euro mehr bringen als eine Kündigung
  • Niedrige Rendite und lange Restlaufzeit: Beitragsfrei stellen und die Sparrate in einen ETF-Sparplan umleiten

Häufig gestellte Fragen

Wie viel verliere ich bei Kündigung meiner Lebensversicherung?
In den ersten 10 Jahren ist der Rückkaufswert oft 20 bis 40 Prozent niedriger als die eingezahlten Beiträge. Bei einem Vertrag mit 30.000 Euro Einzahlungen erhalten Sie möglicherweise nur 22.000 bis 26.000 Euro. Je kürzer die Laufzeit, desto höher der relative Verlust.
Was bedeutet beitragsfrei stellen?
Sie stoppen die monatlichen Einzahlungen, der Vertrag läuft aber mit dem vorhandenen Guthaben weiter. Der Todesfallschutz wird reduziert, aber der bestehende Wert wird weiter verzinst. Bei alten Verträgen mit hohem Garantiezins (bis 4 Prozent) ist das oft die beste Option.
Was ist das Widerspruchsrecht bei Altverträgen?
Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007, die nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden (Unterlagen erst mit der Police erhalten), hatten oft fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. Bei erfolgreichem Widerspruch erhalten Sie alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurück — deutlich mehr als den Rückkaufswert.
Kann ich meine Lebensversicherung verkaufen?
Ja, auf dem Zweitmarkt kaufen spezialisierte Unternehmen Lebensversicherungen auf. Der Verkaufspreis liegt typischerweise 2 bis 5 Prozent über dem Rückkaufswert. Voraussetzungen: mindestens 3 Jahre Laufzeit, mindestens 5.000 Euro Rückkaufswert, ausreichende Restlaufzeit.
Wann ist die Auszahlung einer Lebensversicherung steuerfrei?
Bei Verträgen vor dem 1.1.2005 ist die Auszahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit komplett steuerfrei. Bei neueren Verträgen sind die Erträge steuerpflichtig, wobei nach dem 62. Lebensjahr und 12 Jahren Laufzeit nur 50 Prozent der Erträge versteuert werden.

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Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.

Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen, Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen · Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip

Quellen: Öffentlich zugängliche Geschäftsberichte, regulatorische Filings, anerkannte Finanzdatenbanken · Keine Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Nr. 10 WpHG

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