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GeldanlageAktualisiert: 10. Mai 20268 Min. Lesezeit

Lastschrift zurückbuchen: Fristen und Ihre Rechte

Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen

Stand: 09.05.2026Redaktion: Verbraucherzentrale Finanzen und VersicherungenPrüfung: Vier-Augen-Prinzip
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Lastschrift zurückbuchen: Ihre Rechte als Verbraucher

Jeden Tag werden in Deutschland Millionen von Lastschriften abgebucht — für Miete, Strom, Versicherungen, Online-Einkäufe und Abonnements. Nicht immer sind diese Abbuchungen korrekt: Falsche Beträge, doppelte Buchungen, unberechtigte Abbuchungen oder Betrugsversuche gehören zum Alltag. Die gute Nachricht: Als Verbraucher haben Sie umfangreiche Rechte, Lastschriften zurückbuchen zu lassen.

Das SEPA-Lastschriftverfahren (Single Euro Payments Area) bietet Ihnen einen starken Schutz. Je nach Situation stehen Ihnen unterschiedliche Fristen zur Verfügung — von 8 Wochen bis zu 13 Monaten. Wir erklären Ihnen, wie Sie vorgehen und worauf Sie achten müssen.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Das deutsche und europäische Zahlungsrecht kennt zwei zentrale Rückgabefristen für SEPA-Lastschriften:

  • 8 Wochen: Für autorisierte Lastschriften — also Abbuchungen, für die Sie ein SEPA-Mandat erteilt haben. Sie können die Rückbuchung ohne Angabe von Gründen verlangen (§ 675x Abs. 2 BGB).
  • 13 Monate: Für nicht autorisierte Lastschriften — also Abbuchungen ohne gültiges SEPA-Mandat. Hier greift die längere Frist nach § 675x Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 676b Abs. 2 BGB.

Die Fristen beginnen jeweils ab dem Tag der Belastung Ihres Kontos. Innerhalb dieser Zeiträume muss Ihre Bank die Rückbuchung vornehmen — ohne Wenn und Aber.

8-Wochen-Frist bei autorisierten SEPA-Lastschriften

Die 8-Wochen-Frist ist Ihr grundlegendes Schutzinstrument bei regulären Lastschriften. Sie gilt, wenn Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Mandat erteilt haben — also die Erlaubnis, Geld von Ihrem Konto abzubuchen.

Wann greift die 8-Wochen-Frist?

  • Der abgebuchte Betrag ist höher als erwartet (z. B. Stromabrechnung mit unerwartet hoher Nachzahlung).
  • Die Abbuchung erfolgt zum falschen Zeitpunkt.
  • Sie möchten die Zahlung aus anderen Gründen rückgängig machen (z. B. Widerruf eines Kaufvertrags).
  • Es wurde doppelt abgebucht.

So funktioniert die Rückbuchung

Bei einer autorisierten Lastschrift genügt ein einfacher Rückbuchungsauftrag an Ihre Bank. Sie müssen keinen Grund angeben. Die Bank muss das Geld innerhalb von 10 Geschäftstagen auf Ihr Konto zurückbuchen. In der Praxis erfolgt die Gutschrift meist innerhalb von 1–2 Werktagen.

Wichtig: Die Rückbuchung löst nicht automatisch den zugrundeliegenden Vertrag auf. Wenn Sie z. B. eine berechtigte Stromrechnung zurückbuchen, schulden Sie dem Versorger weiterhin den Betrag — und riskieren eine Mahnung oder Liefersperre. Nutzen Sie die Rückbuchung daher nur bei tatsächlich strittigen Beträgen.

13-Monats-Frist bei fehlender Autorisierung

Wurde von Ihrem Konto Geld abgebucht, ohne dass Sie jemals ein SEPA-Mandat erteilt haben, greift die deutlich längere Frist von 13 Monaten. Typische Fälle:

  • Ein Unternehmen bucht ab, obwohl Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.
  • Ihre Kontodaten wurden durch Datenlecks oder Betrug missbraucht.
  • Ein bereits widerrufenes Mandat wird weiterhin genutzt.
  • Das SEPA-Mandat ist gefälscht oder wurde ohne Ihre Unterschrift erstellt.

Bei nicht autorisierten Lastschriften hat die Bank eine besondere Pflicht: Sie muss den Betrag unverzüglich, spätestens am nächsten Geschäftstag zurückbuchen und Ihr Konto so stellen, als hätte die Abbuchung nie stattgefunden — inklusive etwaiger Zinsen und Folgekosten (§ 675u BGB).

Melden Sie unautorisierte Lastschriften Ihrer Bank so schnell wie möglich. Obwohl die Frist 13 Monate beträgt, gilt: Je früher Sie reagieren, desto einfacher die Abwicklung. Gemäß § 676b BGB verfällt Ihr Anspruch nur, wenn Sie die Lastschrift nicht innerhalb von 13 Monaten nach Belastung bei Ihrer Bank reklamieren.

Anleitung: Lastschrift im Online-Banking zurückbuchen

Die Rückbuchung einer Lastschrift ist bei den meisten Banken direkt im Online-Banking oder in der Banking-App möglich:

Sparkasse und Landesbanken

Melden Sie sich im Online-Banking an, gehen Sie zu „Umsätze“ und wählen Sie die betreffende Lastschrift aus. Klicken Sie auf „Lastschrift zurückgeben“ und bestätigen Sie mit einer TAN. Die Gutschrift erfolgt innerhalb von 1–2 Werktagen.

Volksbanken und Raiffeisenbanken

Im Online-Banking unter „Umsatzanzeige“ die Lastschrift auswählen, dann „Lastschriftrückgabe“ klicken. Alternativ können Sie die Rückbuchung telefonisch oder in der Filiale beauftragen.

Direktbanken (ING, DKB, Comdirect)

In der App oder im Online-Banking den betreffenden Umsatz auswählen und auf „Zurückbuchen“ oder „Reklamieren“ tippen. Der Vorgang dauert meist nur wenige Klicks.

Wenn die Online-Rückbuchung nicht funktioniert

Nicht alle Lastschriften lassen sich online zurückbuchen — besonders wenn die 8-Wochen-Frist fast abgelaufen ist oder die Lastschrift älter als 8 Wochen ist. In diesen Fällen: Kontaktieren Sie Ihre Bank telefonisch oder per Einschreiben. Schildern Sie den Sachverhalt, nennen Sie Betrag, Datum und Zahlungsempfänger und berufen Sie sich ausdrücklich auf § 675x BGB.

Unberechtigte Abbuchungen erkennen

Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig auf verdächtige Abbuchungen. Warnsignale sind:

  • Unbekannte Firmennamen: Der Name im Verwendungszweck sagt Ihnen nichts.
  • Unerwartete Beträge: Der Betrag weicht deutlich von der üblichen Abbuchung ab.
  • Ausländische Lastschriften: Abbuchungen aus Ländern, in denen Sie keine Geschäftsbeziehung haben.
  • Doppelte Abbuchungen: Derselbe Betrag wird zweimal abgebucht.
  • Abbuchungen nach Kündigung: Ein Unternehmen bucht weiter ab, obwohl Sie gekündigt haben.

Tipp: Richten Sie Kontowecker oder Push-Benachrichtigungen ein, die Sie bei jeder Kontobewegung informieren. So erkennen Sie unberechtigte Abbuchungen sofort und können innerhalb der Fristen reagieren.

SEPA-Mandat widerrufen: So beenden Sie wiederkehrende Lastschriften

Wenn Sie nicht möchten, dass ein Unternehmen weiterhin per Lastschrift von Ihrem Konto abbucht, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Mandat beim Zahlungsempfänger widerrufen

Teilen Sie dem Unternehmen schriftlich mit, dass Sie das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen. Das Unternehmen darf dann keine weiteren Lastschriften einziehen. Beachten Sie: Der Widerruf des Mandats beendet nicht automatisch den zugrundeliegenden Vertrag. Wenn Sie weiterhin Leistungen beziehen, müssen Sie auf andere Zahlungswege umstellen.

Lastschriftsperre bei Ihrer Bank einrichten

Zusätzlich (oder alternativ) können Sie bei Ihrer Bank eine Lastschriftsperre für bestimmte Empfänger oder bestimmte Gläubiger-IDs einrichten. Die Bank weist dann alle Lastschriften dieses Empfängers automatisch zurück. Manche Banken bieten auch eine Positivliste (Whitelist) an — nur explizit freigegebene Empfänger dürfen abbuchen.

Sonderfälle: Betrug und Identitätsdiebstahl

Bei Verdacht auf Betrug oder Missbrauch Ihrer Kontodaten sollten Sie sofort handeln:

  • Bank informieren: Melden Sie den Vorfall unverzüglich Ihrer Bank — telefonisch und schriftlich. Die Bank muss unautorisierte Lastschriften nach § 675u BGB erstatten.
  • Konto sperren lassen: Bei massivem Missbrauch kann eine vorübergehende Kontosperre sinnvoll sein.
  • Anzeige erstatten: Erstatten Sie bei der Polizei Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Computerbetrugs (§ 263a StGB). Die Anzeige können Sie in vielen Bundesländern auch online erstatten.
  • Schufa informieren: Melden Sie den Identitätsdiebstahl der Schufa, damit ein Warnhinweis in Ihrer Akte vermerkt wird.

Ihre Haftung als Verbraucher ist bei unautorisierten Zahlungen stark begrenzt: Gemäß § 675v BGB haften Sie nur, wenn Sie den Missbrauch durch grobe Fahrlässigkeit ermöglicht haben — etwa durch die Weitergabe Ihrer PIN an Dritte.

Was tun, wenn die Bank die Rückbuchung verweigert?

In der Praxis weigern sich manche Banken, Lastschriften zurückzubuchen — oft mit unzutreffenden Begründungen. Ihre Optionen:

  • Schriftlich bestehen: Fordern Sie die Rückbuchung schriftlich und unter Verweis auf die gesetzliche Grundlage (§ 675x BGB). Setzen Sie eine Frist von 10 Geschäftstagen.
  • Ombudsmann einschalten: Wenden Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle Ihrer Bank.
  • BaFin-Beschwerde: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist die Aufsichtsbehörde für Banken. Eine Beschwerde bei der BaFin ist kostenlos und führt oft schnell zu einer Lösung.
  • Verbraucherzentrale kontaktieren: Die Verbraucherzentralen bieten Beratung und können gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Unberechtigte Abbuchungen verhindern

Mit diesen Maßnahmen schützen Sie sich wirksam vor unberechtigten Lastschriften:

  • Kontoauszüge regelmäßig prüfen: Mindestens wöchentlich die Kontobewegungen kontrollieren.
  • Push-Benachrichtigungen aktivieren: Jede Abbuchung löst sofort eine Nachricht auf Ihrem Smartphone aus.
  • IBAN nicht leichtfertig herausgeben: Teilen Sie Ihre Bankverbindung nur vertrauenswürdigen Stellen mit.
  • SEPA-Mandate dokumentieren: Führen Sie eine Liste aller erteilten Lastschriftmandate — so erkennen Sie sofort, ob eine Abbuchung berechtigt ist.
  • Lastschriftlimit einrichten: Begrenzen Sie bei Ihrer Bank den maximalen Betrag für Lastschriften pro Tag oder pro Einzelbuchung.
  • Whitelist nutzen: Lassen Sie nur Lastschriften von bekannten, freigegebenen Empfängern zu.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange kann ich eine Lastschrift zurückbuchen?
Bei autorisierten SEPA-Lastschriften (mit gültigem Mandat) haben Sie 8 Wochen ab dem Belastungsdatum Zeit, die Rückbuchung zu verlangen — ohne Angabe von Gründen (§ 675x Abs. 2 BGB). Bei nicht autorisierten Lastschriften (ohne gültiges Mandat) beträgt die Frist 13 Monate ab Belastung (§ 676b Abs. 2 BGB).
Muss ich einen Grund angeben, wenn ich eine Lastschrift zurückbuche?
Nein. Bei autorisierten Lastschriften innerhalb der 8-Wochen-Frist ist keine Begründung erforderlich — die Rückbuchung erfolgt auf Ihren einfachen Wunsch hin. Die Bank darf die Rückgabe nicht verweigern. Erst bei nicht autorisierten Lastschriften (13-Monats-Frist) muss die Bank die fehlende Autorisierung prüfen.
Kostet die Rückbuchung einer Lastschrift etwas?
Für Sie als Verbraucher ist die Rückbuchung kostenlos. Ihre Bank darf kein Entgelt für die Lastschriftrückgabe erheben. Dem Zahlungsempfänger kann jedoch eine Rücklastschrift-Gebühr entstehen, die er unter Umständen an Sie weiterreicht — prüfen Sie die Vertragsbedingungen.
Was passiert nach der Rückbuchung mit dem Vertrag?
Die Rückbuchung der Lastschrift hat keinen Einfluss auf den zugrundeliegenden Vertrag. Die Forderung des Unternehmens bleibt bestehen. Wenn die Abbuchung berechtigt war, müssen Sie den Betrag auf anderem Weg bezahlen, um Mahnkosten oder eine Kündigung zu vermeiden. Buchen Sie daher nur dann zurück, wenn die Abbuchung tatsächlich fehlerhaft oder unberechtigt ist.
Wie kann ich verhindern, dass ein Unternehmen weiter von meinem Konto abbucht?
Widerrufen Sie das SEPA-Mandat schriftlich beim Unternehmen und richten Sie zusätzlich eine Lastschriftsperre für diesen Empfänger bei Ihrer Bank ein. Die Bank wird dann alle zukünftigen Lastschriften dieses Empfängers automatisch zurückweisen.
Kann ich eine Lastschrift auch in der Banking-App zurückbuchen?
Ja, die meisten Banken und Sparkassen bieten die Möglichkeit, Lastschriften direkt in der Banking-App oder im Online-Banking zurückzubuchen. Wählen Sie den betreffenden Umsatz aus und klicken Sie auf ‚Zurückbuchen' oder ‚Lastschrift zurückgeben'. Die Gutschrift erfolgt meist innerhalb von 1–2 Werktagen.

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Dieser Artikel wurde zuletzt am 10.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.

Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen, Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen · Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip

Quellen: Öffentlich zugängliche Geschäftsberichte, regulatorische Filings, anerkannte Finanzdatenbanken · Keine Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Nr. 10 WpHG

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