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WarnungAktualisiert: 9. Mai 202612 Min. Lesezeit

Identitätsdiebstahl: So schützen Sie Ihre persönlichen Daten

Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen

Stand: 09.05.2026Redaktion: Verbraucherzentrale Finanzen und VersicherungenPrüfung: Vier-Augen-Prinzip
Quellen geprüftKeine Affiliate-Links

Was ist Identitätsdiebstahl?

Identitätsdiebstahl liegt vor, wenn Kriminelle persönliche Daten einer anderen Person nutzen, um in deren Namen zu handeln — etwa Verträge abzuschließen, Online-Konten zu eröffnen oder Waren zu bestellen. Es ist eine der am schnellsten wachsenden Kriminalitätsformen in Deutschland.

Laut dem Bundeslagebild Cybercrime des BKA wurden 2024 in Deutschland über 130.000 Fälle von Identitätsmissbrauch polizeilich erfasst. Die Dunkelziffer ist laut Experten mindestens fünfmal so hoch. Die Schäden reichen von unberechtigten Bestellungen im Wert weniger Hundert Euro bis zu zerstörter Bonität und jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen.

Wie Identitätsdiebstahl passiert

Kriminelle gelangen auf verschiedenen Wegen an persönliche Daten:

  • Datenlecks: Große Unternehmen werden gehackt und Millionen Kundendaten gestohlen. Allein im Jahr 2024 waren über 35 Milliarden Datensätze von Leaks betroffen.
  • Phishing: Gefälschte E-Mails und Webseiten, die Zugangsdaten abgreifen.
  • Social Engineering: Manipulation von Mitarbeitern in Callcentern oder Behörden, um an Informationen zu gelangen.
  • Post-Diebstahl: Gestohlene Briefe mit Kontoauszügen, Vertragsunterlagen oder Rechnungen liefern verwertbare Daten.
  • Gestohlene Ausweisdokumente: Verlorene oder gestohlene Personalausweise und Reisepässe werden für Identitätsbetrug missbraucht.
  • Öffentliche WLAN-Netze: In ungesicherten Netzwerken können Datenströme abgefangen werden.
  • Müll durchsuchen (Dumpster Diving): Nicht geschredderte Dokumente im Hausmüll liefern Namen, Adressen und Kontonummern.

Dark Web und Datenhandel

Im Dark Web werden gestohlene Identitätsdaten in großem Stil gehandelt. Die Preise für komplette Identitätsprofile liegen je nach Qualität zwischen 10 und 200 Euro. Ein Datensatz umfasst typischerweise:

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse
  • E-Mail-Adressen und Passwörter
  • Bankverbindungen und Kreditkartennummern
  • Personalausweisnummern oder Kopien von Ausweisdokumenten
  • Steueridentifikationsnummern

Verbraucher können überprüfen, ob ihre Daten von einem Datenleck betroffen sind. Das Hasso-Plattner-Institut bietet mit dem Identity Leak Checker einen kostenlosen Dienst an, der die eigene E-Mail-Adresse gegen bekannte Datenlecks prüft. Auch der Dienst „Have I Been Pwned" bietet diese Möglichkeit.

SCHUFA und Kreditüberwachung

Die SCHUFA-Auskunft ist ein wichtiges Instrument, um Identitätsdiebstahl frühzeitig zu erkennen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt:

  • Kostenlose SCHUFA-Datenkopie: Nach Art. 15 DSGVO haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr. Bestellen Sie diese regelmäßig über meineschufa.de und prüfen Sie sie auf unbekannte Einträge.
  • SCHUFA-UpdateService: Der kostenpflichtige Dienst informiert Sie sofort, wenn sich etwas in Ihrer SCHUFA-Akte ändert — etwa eine neue Kreditanfrage oder ein neuer Vertrag.
  • SCHUFA-Betrugswarnung: Sie können bei der SCHUFA eine Betrugswarnung hinterlegen, wenn Sie bereits Opfer geworden sind. Kreditgeber werden dann besonders aufmerksam geprüft.

Prüfen Sie in der Datenkopie insbesondere, ob Kreditanfragen oder Verträge aufgeführt sind, die Sie nicht selbst veranlasst haben. Solche Einträge sind ein klares Zeichen für Identitätsmissbrauch.

Zwei-Faktor-Authentifizierung als Schutz

Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) ist eine der wirksamsten Schutzmaßnahmen gegen Identitätsdiebstahl. Selbst wenn ein Passwort gestohlen wird, kann der Betrüger ohne den zweiten Faktor nicht auf das Konto zugreifen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt folgende Prioritäten bei der Absicherung:

  • Höchste Priorität: E-Mail-Konto (Ausgangspunkt für Passwort-Resets aller anderen Dienste), Online-Banking, Kreditkarten-Apps
  • Hohe Priorität: Soziale Medien, Online-Shops mit hinterlegten Zahlungsdaten, Cloud-Speicher
  • Empfohlen: Alle weiteren Online-Konten

Bevorzugen Sie Authenticator-Apps (z. B. Google Authenticator, Authy) gegenüber SMS-basierter 2FA, da SMS abgefangen werden können (SIM-Swapping).

Sofortmaßnahmen bei Identitätsdiebstahl

Wenn Sie feststellen, dass Ihre Identität missbraucht wird, handeln Sie sofort:

  • Anzeige bei der Polizei erstatten — dies ist wichtig als Nachweis gegenüber Gläubigern und zur Schadensabwendung.
  • Betroffene Konten sperren: Online-Banking, Kreditkarten, E-Mail-Konten — ändern Sie alle Passwörter.
  • SCHUFA informieren: Hinterlegen Sie eine Betrugswarnung und lassen Sie unrechtmäßige Einträge korrigieren.
  • Unberechtigte Verträge widerrufen: Informieren Sie Unternehmen schriftlich, dass Sie die Verträge nicht abgeschlossen haben. Legen Sie die Anzeige als Nachweis bei.
  • Personalausweis sperren: Bei Verlust oder Diebstahl können Sie Ihren Ausweis über die Sperr-Hotline 116 116 als verloren melden.

Rechtliche Schritte und Meldepflichten

Identitätsdiebstahl ist nach deutschem Recht strafbar. Als Betroffener haben Sie folgende Rechte:

  • Haftung: Grundsätzlich haften Sie nicht für Verträge, die Sie nicht selbst geschlossen haben. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht der Vertragspartner sind — die Anzeige bei der Polizei ist hier essentiell.
  • DSGVO-Rechte: Unternehmen, die Ihre Daten nach einem Datenleck nicht ausreichend geschützt haben, können schadensersatzpflichtig sein. Mehrere Gerichte haben bereits Schadensersatz für Opfer von Datenlecks zugesprochen.
  • Löschung falscher Einträge: Sie haben einen Anspruch auf Löschung unrechtmäßiger SCHUFA-Einträge und können dies notfalls gerichtlich durchsetzen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, bei komplexen Fällen von Identitätsdiebstahl anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, insbesondere wenn Gläubiger Forderungen geltend machen.

Häufig gestellte Fragen

Wie erkenne ich, ob meine Identität gestohlen wurde?
Warnzeichen sind: Mahnungen oder Rechnungen für Bestellungen, die Sie nicht getätigt haben; unbekannte Abbuchungen von Ihrem Konto; unerwartete SCHUFA-Einträge; Briefe von Inkassounternehmen zu unbekannten Forderungen; oder Benachrichtigungen über Passwortänderungen bei Online-Diensten, die Sie nicht veranlasst haben. Bestellen Sie regelmäßig eine kostenlose SCHUFA-Datenkopie und prüfen Sie sie auf unbekannte Einträge.
Was ist der Identity Leak Checker?
Der Identity Leak Checker des Hasso-Plattner-Instituts (HPI) ist ein kostenloser Dienst, mit dem Sie prüfen können, ob Ihre E-Mail-Adresse in bekannten Datenlecks aufgetaucht ist. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und Sie erhalten eine Übersicht, in welchen Datenlecks Ihre Daten möglicherweise kompromittiert wurden. Der Dienst ist unter sec.hpi.de erreichbar.
Hafte ich für Verträge, die in meinem Namen von Betrügern abgeschlossen wurden?
Grundsätzlich nicht. Sie haften nur für Verträge, die Sie selbst oder ein von Ihnen bevollmächtigter Vertreter abgeschlossen haben. Allerdings tragen Sie die Beweislast. Eine Anzeige bei der Polizei ist daher essentiell. Informieren Sie die betroffenen Unternehmen schriftlich und legen Sie die Anzeige bei. Bei komplexen Fällen empfiehlt die Verbraucherzentrale anwaltliche Unterstützung.
Wie schütze ich mich am besten vor Identitätsdiebstahl?
Die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind: Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle wichtigen Konten aktivieren, einen Passwort-Manager mit einzigartigen Passwörtern nutzen, persönliche Dokumente schreddern statt wegwerfen, vorsichtig mit persönlichen Daten in sozialen Medien umgehen, regelmäßig eine SCHUFA-Datenkopie anfordern und den Identity Leak Checker des HPI nutzen.
Was soll ich tun, wenn mein Personalausweis gestohlen wurde?
Melden Sie den Verlust sofort bei der Polizei und bei der zuständigen Meldebehörde (Bürgeramt). Lassen Sie den Ausweis über die Sperr-Hotline 116 116 sperren. Beantragen Sie einen neuen Personalausweis. Informieren Sie Ihre Bank und die SCHUFA über den Verlust, um eine Betrugswarnung zu hinterlegen. Überwachen Sie in den folgenden Monaten Ihre Kontoauszüge und SCHUFA-Einträge besonders aufmerksam.

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Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.

Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen, Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen · Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip

Quellen: Öffentlich zugängliche Geschäftsberichte, regulatorische Filings, anerkannte Finanzdatenbanken · Keine Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Nr. 10 WpHG

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