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Digitale WeltAktualisiert: 9. Mai 20267 Min. Lesezeit

Kündigungsbutton: Ihr Recht auf einfache Kündigung

Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen

Stand: 09.05.2026Redaktion: Verbraucherzentrale Finanzen und VersicherungenPrüfung: Vier-Augen-Prinzip
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Kündigungsbutton: Ihre Rechte seit Juli 2022

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Unternehmen, die online Verträge abschließen, auf ihrer Website einen Kündigungsbutton anbieten. Das Gesetz (§ 312k BGB) soll es Verbrauchern so einfach machen zu kündigen, wie es war, den Vertrag abzuschließen.

Die Regelung war eine direkte Reaktion auf die verbreitete Praxis, Kündigungen absichtlich zu erschweren: versteckte Kontaktformulare, obligatorische Telefonanrufe mit Retention-Mitarbeitern, Kündigungen nur per Post. Damit ist jetzt Schluss.

Gesetzliche Grundlage: § 312k BGB

Das Gesetz schreibt vor: Unternehmen, die Verbraucherverträge im elektronischen Geschäftsverkehr ermöglichen, müssen eine Kündigungsmöglichkeit auf der Website bereitstellen. Die Kündigung muss genauso einfach möglich sein wie der Vertragsschluss.

Der Prozess muss zweistufig aufgebaut sein: Ein gut sichtbarer Bestätigungsbutton auf der Kündigungsseite (beschriftet mit „jetzt kündigen" oder einer ähnlich eindeutigen Formulierung) und ein vorgelagerter Informationsbereich, auf dem der Verbraucher seine Daten eingibt.

Das Unternehmen muss dem Verbraucher den Zugang der Kündigung unverzüglich auf dauerhaftem Datenträger bestätigen (E-Mail, PDF, Brief) mit Angabe des Kündigungszeitpunkts.

Was der Button leisten muss

Der Kündigungsbutton muss gut auffindbar und klar beschriftet sein — „Verträge hier kündigen" oder ähnliche Formulierung. Er muss auf der Website des Unternehmens verfügbar sein, nicht nur in einer App oder einem Kundenportal.

Über den Button müssen folgende Angaben möglich sein: Vertragsgegenstand, Identifikation des Verbrauchers (Name, Vertragsnummer), gewünschter Kündigungstermin (sofort oder zu bestimmtem Datum), Art der Kündigung (ordentlich oder außerordentlich), Kontaktdaten für die Bestätigung.

Das Unternehmen darf keine zusätzlichen Hürden einbauen: kein Pflicht-Login, keine obligatorischen Telefonate, keine Zwangsumleitung auf eine Hotline, keine Warteschleifen, keine nachträglichen Bestätigungsanrufe als Voraussetzung.

Für welche Verträge gilt es?

Die Kündigungsbutton-Pflicht gilt für alle Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können: Mobilfunkverträge, Streaming-Abos, Zeitschriften-Abos, Fitnessstudio-Mitgliedschaften (wenn online buchbar), Versicherungen, Energieverträge (Strom, Gas), Internet- und Telefonverträge, Software-Abonnements, Dating-Plattformen.

Nicht betroffen sind: Einmalkäufe, Verträge zwischen Unternehmen (B2B), Finanzdienstleistungen mit besonderen Kündigungsvorschriften.

Was tun, wenn der Button fehlt?

Wenn ein Unternehmen keinen funktionierenden Kündigungsbutton anbietet:

1. Kündigung dennoch wirksam: Sie können trotzdem per E-Mail, Brief oder Fax kündigen. Die Kündigung ist unabhängig vom Kündigungsbutton wirksam.

2. Melden: Informieren Sie die Verbraucherzentrale und die zuständige Aufsichtsbehörde. Die Verbraucherzentralen mahnen regelmäßig Unternehmen ab, die keinen oder keinen funktionierenden Kündigungsbutton anbieten.

3. Sonderkündigungsrecht: Das Fehlen des Kündigungsbuttons kann nach Auffassung einiger Juristen ein Sonderkündigungsrecht begründen, da das Unternehmen seine gesetzlichen Pflichten verletzt.

4. Schadenersatz: Wenn Ihnen durch das Fehlen des Buttons ein Schaden entsteht (z. B. weil Sie die Kündigungsfrist verpassen), haben Sie Anspruch auf Schadenersatz.

Beispiele aus der Praxis

Die Verbraucherzentralen haben seit Einführung des Gesetzes zahlreiche Unternehmen abgemahnt, darunter auch große Anbieter. Typische Verstöße: Button nicht auffindbar (versteckt in der Fußzeile oder hinter mehreren Klicks), zusätzliche Hürden (Pflicht-Login, Telefonanruf als Voraussetzung), fehlende Bestätigung der Kündigung, keine Angabe des Kündigungszeitpunkts in der Bestätigung.

Tipp: Machen Sie Screenshots vom Kündigungsprozess. Falls der Anbieter behauptet, keine Kündigung erhalten zu haben, haben Sie Beweise.

Häufig gestellte Fragen

Seit wann gibt es die Kündigungsbutton-Pflicht?
Seit dem 1. Juli 2022. Alle Unternehmen, die online Verträge abschließen, müssen einen gut sichtbaren Kündigungsbutton auf ihrer Website anbieten. Das Gesetz basiert auf § 312k BGB.
Was muss der Kündigungsbutton bieten?
Er muss gut auffindbar und klar beschriftet sein ('Verträge hier kündigen'). Über den Button müssen Verbraucher ihre Daten eingeben und die Kündigung mit einem Bestätigungsklick abschließen können. Das Unternehmen muss die Kündigung unverzüglich bestätigen.
Was tun, wenn ein Unternehmen keinen Kündigungsbutton hat?
Kündigen Sie trotzdem per E-Mail oder Brief — Ihre Kündigung ist wirksam. Melden Sie den Verstoß der Verbraucherzentrale und der zuständigen Aufsichtsbehörde. Sie haben möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht und Schadenersatzansprüche.
Für welche Verträge gilt die Kündigungsbutton-Pflicht?
Für alle online abschließbaren Dauerschuldverhältnisse: Mobilfunk, Streaming, Internet, Zeitschriften, Fitnessstudio, Versicherungen, Energieverträge, Software-Abos und mehr. Nicht betroffen sind Einmalkäufe.

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Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.

Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen, Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen · Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip

Quellen: Öffentlich zugängliche Geschäftsberichte, regulatorische Filings, anerkannte Finanzdatenbanken · Keine Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Nr. 10 WpHG

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