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WarnungAktualisiert: 9. Mai 202611 Min. Lesezeit

Fake-Shops im Internet erkennen: Der ultimative Leitfaden

Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen

Stand: 09.05.2026Redaktion: Verbraucherzentrale Finanzen und VersicherungenPrüfung: Vier-Augen-Prinzip
Quellen geprüftKeine Affiliate-Links

Fake-Shops: Ausmaß des Problems in Deutschland

Fake-Shops sind betrügerische Online-Shops, die Waren zu auffällig günstigen Preisen anbieten, Zahlungen kassieren, aber keine oder nur minderwertige Ware liefern. Das Ausmaß ist erschreckend: Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale hat bisher über 86.000 Fake-Shops identifiziert und in seine Datenbank aufgenommen — und täglich kommen neue hinzu.

Laut einer Umfrage des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) ist bereits jeder fünfte deutsche Online-Shopper mindestens einmal auf einen Fake-Shop hereingefallen. Der durchschnittliche Schaden pro Betroffenen beträgt rund 200 Euro. In der Summe entsteht in Deutschland ein jährlicher Schaden im dreistelligen Millionenbereich.

Besonders häufig treten Fake-Shops in den Bereichen Elektronik, Markenkleidung, Schuhe, Möbel und saisonale Trendprodukte auf. Die Betrüger nutzen gezielt Suchmaschinenoptimierung und Social-Media-Werbung, um ihre Fake-Shops prominent zu platzieren.

Warnsignale eines Fake-Shops

Die Verbraucherzentrale hat folgende Erkennungsmerkmale für Fake-Shops zusammengestellt:

  • Unrealistisch niedrige Preise: Wenn ein Produkt deutlich unter dem üblichen Marktpreis angeboten wird (z. B. iPhone für 199 Euro), ist höchste Vorsicht geboten.
  • Nur Vorkasse als Zahlungsmethode: Seriöse Shops bieten verschiedene Zahlungsarten an. Wenn nur Vorkasse per Überweisung möglich ist, ist dies ein starkes Warnsignal.
  • Fehlendes oder falsches Impressum: Nach deutschem Recht muss jeder Online-Shop ein vollständiges Impressum mit Name, Anschrift, Handelsregisternummer und Kontaktdaten haben.
  • Fehlende oder gefälschte Gütesiegel: Betrüger kopieren Logos von Trusted Shops, TÜV oder ähnlichen Anbietern. Klicken Sie immer auf das Siegel — bei echten Siegeln öffnet sich ein Zertifikat.
  • Verdächtige Domain: Domains wie „markenshop-outlet24.de" oder abgelaufene Domains bekannter Unternehmen werden häufig von Betrügern genutzt.
  • Übertrieben positive Bewertungen: Ausschließlich 5-Sterne-Bewertungen in identischem Stil sind ein Hinweis auf gefälschte Rezensionen.
  • Fehlende AGB oder widersprüchliche Angaben: Kopierfehler in den AGB (z. B. ein anderer Shopname) deuten auf einen Fake-Shop hin.
  • Kein HTTPS: Zwar nutzen auch Fake-Shops zunehmend SSL-Zertifikate, aber ein fehlendes HTTPS-Schloss in der Adressleiste ist ein zusätzliches Warnsignal.

Impressum und Gütesiegel richtig prüfen

Ein gründlicher Check des Impressums kann vor vielen Fake-Shops schützen:

  • Handelsregisternummer prüfen: Geben Sie die angegebene HRB-Nummer beim zuständigen Amtsgericht oder auf handelsregister.de ein.
  • Adresse verifizieren: Suchen Sie die angegebene Adresse bei Google Maps. Führt sie zu einem Wohnhaus oder einem leeren Grundstück, ist Vorsicht geboten.
  • Umsatzsteuer-ID prüfen: Die USt-IdNr. können Sie über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verifizieren.
  • Gütesiegel anklicken: Echte Siegel von Trusted Shops, EHI oder TÜV sind mit dem jeweiligen Zertifikat verlinkt. Bei Fake-Shops führt der Klick ins Leere oder auf eine andere Seite.

Die WHOIS-Abfrage der Domain kann ebenfalls aufschlussreich sein: Wurde die Domain erst kürzlich registriert und ist der Inhaber anonymisiert, deutet dies auf einen Fake-Shop hin.

Den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale nutzen

Die Verbraucherzentrale bietet mit dem Fakeshop-Finder ein kostenloses Online-Tool an, mit dem Sie verdächtige Shops prüfen können. Geben Sie einfach die URL des Shops ein und erhalten innerhalb weniger Sekunden eine Einschätzung. Das Tool analysiert technische Merkmale der Webseite und gleicht sie mit der Datenbank bekannter Fake-Shops ab.

Zusätzlich empfiehlt die Verbraucherzentrale folgende Prüfschritte:

  • Suchen Sie den Shopnamen zusammen mit Begriffen wie „Erfahrung", „Betrug" oder „Fake" in einer Suchmaschine
  • Prüfen Sie Bewertungen auf unabhängigen Portalen wie Trustpilot oder Google Reviews
  • Schauen Sie, ob der Shop in sozialen Medien aktiv ist und echte Kundeninteraktion stattfindet

Sichere Bezahlmethoden beim Online-Shopping

Die Wahl der Bezahlmethode ist Ihr wichtigster Schutz beim Online-Shopping:

  • Kauf auf Rechnung: Die sicherste Methode — Sie zahlen erst, wenn die Ware angekommen und geprüft ist.
  • PayPal mit Käuferschutz: Bietet eine Rückerstattung, wenn die Ware nicht ankommt oder erheblich von der Beschreibung abweicht.
  • Kreditkarte: Ermöglicht ein Chargeback-Verfahren innerhalb von 120 Tagen nach der Zahlung.
  • SEPA-Lastschrift: Kann innerhalb von 8 Wochen zurückgebucht werden.
  • Vorkasse per Überweisung: Die riskanteste Methode — einmal überwiesenes Geld ist so gut wie verloren. Bei unbekannten Shops niemals per Vorkasse zahlen.

Betroffen: Was Sie tun sollten

Wenn Sie in einem Fake-Shop bestellt und bezahlt haben:

  • Sofort die Bank kontaktieren: Bei einer Überweisung kann ein Rückruf innerhalb weniger Stunden noch gelingen. Bei Kreditkartenzahlung leiten Sie ein Chargeback ein. Bei PayPal nutzen Sie den Käuferschutz.
  • Screenshots sichern: Dokumentieren Sie die Bestellung, Zahlungsbestätigungen und alle Kommunikation mit dem Shop.
  • Anzeige bei der Polizei erstatten: Online-Betrug ist strafbar. Erstatten Sie Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle oder über die Online-Wache Ihres Bundeslandes.
  • Verbraucherzentrale informieren: Melden Sie den Fake-Shop, damit er in die Datenbank aufgenommen und andere Verbraucher gewarnt werden können.
  • Passwörter ändern: Wenn Sie sich beim Fake-Shop ein Konto angelegt haben, ändern Sie sofort das Passwort — und alle anderen Konten, bei denen Sie dasselbe Passwort verwenden.

Häufig gestellte Fragen

Wie erkenne ich einen Fake-Shop?
Die wichtigsten Warnsignale sind: unrealistisch niedrige Preise, nur Vorkasse als Zahlungsmethode, fehlendes oder falsches Impressum, gefälschte oder nicht verlinkte Gütesiegel, eine kürzlich registrierte Domain und fehlende AGB. Nutzen Sie den kostenlosen Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale, um verdächtige Shops zu prüfen.
Was ist der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale?
Der Fakeshop-Finder ist ein kostenloses Online-Tool der Verbraucherzentrale, mit dem Sie die URL eines Online-Shops prüfen können. Das Tool analysiert technische Merkmale der Webseite und gleicht sie mit einer Datenbank von über 86.000 bekannten Fake-Shops ab. Sie erhalten innerhalb weniger Sekunden eine Einschätzung, ob der Shop vertrauenswürdig ist.
Kann ich mein Geld von einem Fake-Shop zurückbekommen?
Das hängt von der Zahlungsmethode ab. Bei Kreditkarte können Sie ein Chargeback innerhalb von 120 Tagen beantragen. Bei PayPal nutzen Sie den Käuferschutz. Bei SEPA-Lastschrift können Sie innerhalb von 8 Wochen zurückbuchen. Bei einer Überweisung (Vorkasse) sind die Chancen gering — ein Rückruf gelingt nur innerhalb weniger Stunden. Erstatten Sie in jedem Fall Anzeige bei der Polizei.
Welche Bezahlmethode ist beim Online-Shopping am sichersten?
Kauf auf Rechnung ist am sichersten, da Sie erst nach Erhalt der Ware zahlen. An zweiter Stelle steht PayPal mit Käuferschutz, gefolgt von Kreditkarte (Chargeback möglich). Zahlen Sie bei unbekannten Shops niemals per Vorkasse (Überweisung), da das Geld dann in der Regel verloren ist.
Sind alle günstigen Online-Shops Fake-Shops?
Nein. Es gibt legitime Schnäppchen bei Rabattaktionen, Ausverkäufen oder bei Anbietern mit niedrigen Betriebskosten. Entscheidend ist die Kombination der Warnsignale: Ein günstiger Preis allein ist noch kein Beweis für Betrug. Wenn aber zusätzlich das Impressum fehlt, nur Vorkasse angeboten wird und die Domain erst kürzlich registriert wurde, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Fake-Shop.

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Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.

Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen, Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen · Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip

Quellen: Öffentlich zugängliche Geschäftsberichte, regulatorische Filings, anerkannte Finanzdatenbanken · Keine Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Nr. 10 WpHG

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