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RechtAktualisiert: 9. Mai 202615 Min. Lesezeit

Erbe & Testament: Was Sie unbedingt regeln sollten

Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen

Stand: 09.05.2026Redaktion: Verbraucherzentrale Finanzen und VersicherungenPrüfung: Vier-Augen-Prinzip
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Erbrecht in Deutschland: Was Sie wissen müssen

Rund 400 Milliarden Euro werden in Deutschland jährlich vererbt und verschenkt. Doch die wenigsten Deutschen haben ein Testament — mit der Folge, dass die gesetzliche Erbfolge greift, die oft nicht dem Willen des Erblassers entspricht. Streit in der Erbengemeinschaft, unerwartete Pflichtteilsansprüche und teure Erbscheinverfahren sind die Konsequenz.

Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt ohne Testament?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB. Die Erben werden in Ordnungen eingeteilt:

  • 1. Ordnung: Kinder und deren Nachkommen (Enkel)
  • 2. Ordnung: Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen)
  • 3. Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen

Der Ehepartner hat ein eigenes gesetzliches Erbrecht neben den Verwandten: Bei Zugewinngemeinschaft (der gesetzliche Güterstand) erbt der Ehepartner neben Kindern die Hälfte des Nachlasses (1/4 gesetzlicher Erbteil + 1/4 pauschaler Zugewinnausgleich). Ohne Kinder erbt der Ehepartner 3/4.

Unverheiratete Partner haben KEIN gesetzliches Erbrecht — sie erben ohne Testament nichts, egal wie lange die Beziehung bestand. Hier ist ein Testament zwingend erforderlich.

Testament: Handschriftlich oder notariell

Ein wirksames Testament kann in zwei Formen errichtet werden:

Handschriftliches Testament (eigenhändig): Muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Maschinenschrift oder Computer sind ungültig. Ort und Datum angeben. Keine Zeugen nötig. Kostenlos. Kann beim Amtsgericht hinterlegt werden (einmalig 75 €).

Notarielles Testament: Vor einem Notar erklärt und beurkundet. Kosten richten sich nach dem Nachlasswert (z. B. bei 200.000 € Nachlasswert ca. 435 € Notargebühren). Vorteil: Der Notar prüft die Wirksamkeit und berät zu rechtlichen Fallstricken. Ein Erbschein ist bei notariellem Testament in der Regel nicht nötig.

Häufige Fehler bei Testamenten:

  • Am Computer geschrieben (ungültig!)
  • Nur unterschrieben, nicht vollständig handgeschrieben (ungültig!)
  • Widersprüchliche Formulierungen
  • Nicht aktualisiert nach Scheidung, Geburt oder Tod

Pflichtteil: Anspruch trotz Enterbung

Auch wer per Testament enterbt wird, hat als naher Angehöriger einen Pflichtteilsanspruch. Pflichtteilsberechtigt sind: Kinder (und deren Nachkommen), Ehepartner, Eltern (wenn keine Kinder vorhanden). Nicht pflichtteilsberechtigt: Geschwister, Enkel (wenn deren Eltern leben), unverheiratete Partner.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Beispiel: Ein Kind, das gesetzlich 1/2 erben würde, hat einen Pflichtteilsanspruch von 1/4 des Nachlasswerts.

Eine vollständige Entziehung des Pflichtteils ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich (z. B. Tötungsversuch, schwere Straftaten gegen den Erblasser).

Das Berliner Testament: Vor- und Nachteile

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst beim Tod des zweiten Elternteils (Schlusserben). Vorteile: Der überlebende Partner ist abgesichert und kann über das gesamte Vermögen verfügen. Nachteile:

  • Kinder können trotzdem ihren Pflichtteil beim Tod des ersten Elternteils fordern
  • Steuerliche Nachteile: Der Freibetrag der Kinder (400.000 € pro Elternteil) wird beim ersten Erbfall nicht genutzt
  • Bindungswirkung: Nach dem Tod des ersten Partners kann der Überlebende das Testament in der Regel nicht mehr ändern

Das Berliner Testament muss handschriftlich von einem Ehegatten geschrieben und von beiden unterschrieben werden.

Erbschein und Erbschaftsteuer

Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt und weist Sie als Erben aus. Er wird für Grundbuchänderungen, Bankkonten und Behördengänge benötigt. Kosten: richtet sich nach dem Nachlasswert (z. B. ca. 264 € bei 200.000 €). Bei notariellem Testament ist ein Erbschein oft nicht nötig.

Erbschaftsteuer-Freibeträge:

  • Ehepartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 € (pro Elternteil)
  • Enkel: 200.000 €
  • Geschwister: 20.000 €
  • Unverheiratete Partner: 20.000 €

Die Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu — ein wichtiger Aspekt bei der Nachlassplanung durch Schenkungen zu Lebzeiten.

Erbausschlagung: Die kritische 6-Wochen-Frist

Wer erbt, erbt alles — auch Schulden. Ist der Nachlass überschuldet, sollten Sie das Erbe innerhalb von 6 Wochen ausschlagen. Die Frist beginnt ab Kenntnis des Erbfalls und der Berufung zum Erben. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht erklärt werden (persönlich oder notariell beglaubigt). Kosten: 30 €.

Wichtig: Verschaffen Sie sich so schnell wie möglich einen Überblick über den Nachlass. Wenn Sie unsicher sind, ob der Nachlass verschuldet ist, können Sie beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung beantragen — dann haften Sie nur mit dem Nachlassvermögen, nicht mit Ihrem eigenen.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn man kein Testament hat?
Es gilt die gesetzliche Erbfolge: Ehepartner und Kinder erben. Unverheiratete Partner erben nichts. Ohne Kinder erben die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen mit. Die gesetzliche Erbfolge entspricht oft nicht dem tatsächlichen Willen — ein Testament ist daher dringend empfehlenswert.
Muss ein Testament handschriftlich sein?
Ja, ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Am Computer getippte oder gedruckte Testamente sind ungültig. Alternative: Ein notarielles Testament, das der Notar beurkundet (kostenpflichtig, aber rechtssicherer).
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch. Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Ehepartner und Eltern (wenn keine Kinder vorhanden). Er kann nur in extremen Ausnahmefällen entzogen werden.
Wie lange hat man Zeit, ein Erbe auszuschlagen?
Genau 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und der eigenen Berufung zum Erben. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht erklärt werden (persönlich oder notariell beglaubigt). Kosten: 30 €. Nach Ablauf der Frist gilt das Erbe als angenommen — auch mit allen Schulden.
Was ist ein Berliner Testament?
Ein gemeinschaftliches Testament, bei dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Kinder erben erst beim Tod des zweiten Elternteils. Vorteil: Absicherung des überlebenden Partners. Nachteile: Kinder können trotzdem den Pflichtteil fordern, steuerliche Nachteile durch nicht genutzte Freibeträge.

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Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.

Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen, Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen · Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip

Quellen: Öffentlich zugängliche Geschäftsberichte, regulatorische Filings, anerkannte Finanzdatenbanken · Keine Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Nr. 10 WpHG

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