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WarnungAktualisiert: 9. Mai 20269 Min. Lesezeit

Anlagebetrug mit Prominenten: Gefälschte Werbung erkennen

Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen

Stand: 09.05.2026Redaktion: Verbraucherzentrale Finanzen und VersicherungenPrüfung: Vier-Augen-Prinzip
Quellen geprüftKeine Affiliate-Links

Anlagebetrug mit Prominenten: Ein wachsendes Problem

Eine der perfidesten Betrugsmaschen im Internet ist die Nutzung prominenter Persönlichkeiten zur Bewerbung betrügerischer Anlageprodukte. Betrüger erstellen gefälschte Nachrichtenartikel, Social-Media-Posts und zunehmend auch KI-generierte Videos, in denen bekannte Persönlichkeiten angeblich eine Trading-Plattform oder Kryptowährung empfehlen. Diese Werbung ist ausnahmslos gefälscht.

Die Verbraucherzentrale registriert einen massiven Anstieg dieser Betrugsform. Die Anzeigen erscheinen in Social-Media-Feeds, als gesponserte Beiträge bei Google und als Pop-up-Werbung auf seriösen Nachrichtenportalen. Durch die Nutzung bekannter Gesichter wird ein Vertrauensvorschuss erzeugt, der viele Menschen dazu verleitet, auf die Anzeigen zu klicken und Geld einzuzahlen.

Deepfakes und KI-generierte Fälschungen

Durch Fortschritte in der Künstlichen Intelligenz haben die Fälschungen ein neues Qualitätsniveau erreicht:

Deepfake-Videos: KI-generierte Videos zeigen Prominente, die scheinbar persönlich eine Anlage empfehlen. Mimik, Lippenbewegungen und Stimme werden täuschend echt nachgeahmt. Selbst für geübte Beobachter sind diese Fälschungen auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Die Technologie hat sich seit 2023 rasant entwickelt — die Erstellung solcher Videos erfordert nur noch wenige Stunden und minimale technische Kenntnisse.

KI-generierte Testimonials: Gefälschte Erfahrungsberichte werden massenhaft durch Sprachmodelle generiert und auf Bewertungsportalen, in Foren und sozialen Medien verbreitet. Sie wirken authentisch, enthalten persönliche Details und beschreiben angebliche Gewinne in konkreten Zahlen.

Gefälschte Interviews: KI erstellt täuschend echte Interviews, in denen Prominente angeblich über ihre Anlagestrategie sprechen und eine bestimmte Plattform empfehlen. Diese werden als Videos, Podcasts oder Textinterviews verbreitet.

Gefälschte Nachrichtenartikel

Eine besonders wirksame Methode sind gefälschte Nachrichtenartikel, die das Layout und Design bekannter Medien imitieren:

  • Design-Kopien: Die Betrüger kopieren das Layout von Spiegel, Bild, Tagesschau, ZDF oder Focus und erstellen Artikel, die optisch kaum von echten Nachrichtenbeiträgen zu unterscheiden sind.
  • Clickbait-Überschriften: „Frank Thelen verrät sein Geheimnis — Banken sind entsetzt" oder „Günther Jauch: So wurde ich in 3 Monaten Millionär" — reißerische Überschriften, die Neugier wecken.
  • Gefälschte Zitate: Den Prominenten werden Aussagen in den Mund gelegt, die sie nie getätigt haben, inklusive angeblicher persönlicher Erfahrungen mit der beworbenen Plattform.
  • Professionelle URLs: Die Fake-Artikel werden auf Domains gehostet, die den echten Nachrichtenportalen ähneln (z. B. „spiegel-exklusiv.net" statt „spiegel.de").

Häufig missbrauchte Prominente in Deutschland

Besonders häufig werden in Deutschland folgende Persönlichkeiten für Anlagebetrug missbraucht:

  • Günther Jauch: Sein Name und Bild tauchen in unzähligen gefälschten Werbeanzeigen für Bitcoin-Trading-Plattformen auf. Jauch hat wiederholt rechtliche Schritte gegen die Betreiber eingeleitet.
  • Frank Thelen: Als bekannter Investor aus „Die Höhle der Löwen" ist er ein bevorzugtes Ziel. Gefälschte Artikel zitieren ihn mit angeblichen Empfehlungen für Krypto-Plattformen.
  • Elon Musk: International die am häufigsten für Krypto-Betrug missbrauchte Person. Gefälschte Tweets und Videos verbreiten sich massenhaft.
  • Thomas Gottschalk: Ebenfalls häufig Opfer gefälschter Werbeanzeigen für Trading-Plattformen.
  • Markus Lanz, Ina Müller, Dieter Bohlen: Weitere deutsche Prominente, deren Namen und Bilder regelmäßig missbraucht werden.

Alle genannten Personen haben sich öffentlich von diesen Werbeanzeigen distanziert. Kein seriöser Prominenter wirbt für unbekannte Trading-Plattformen oder Kryptowährungen.

Fälschungen erkennen und verifizieren

So entlarven Sie gefälschte Prominenten-Werbung:

  • URL prüfen: Handelt es sich wirklich um spiegel.de, bild.de oder tagesschau.de? Oder ist die Domain leicht verändert?
  • Quellen-Check: Suchen Sie die angebliche Nachricht auf der offiziellen Webseite des Mediums. Wird sie dort nicht gefunden, ist sie gefälscht.
  • Deepfake-Erkennung: Achten Sie bei Videos auf unnatürliche Gesichtsbewegungen, Unschärfe am Haaransatz, inkonsistente Beleuchtung und unsynchrone Lippenbewegungen.
  • Google-Bildersuche: Laden Sie verdächtige Bilder in die Google-Bildersuche hoch, um Originalquellen zu finden.
  • Gesunder Menschenverstand: Warum sollte ein Milliardär wie Elon Musk eine unbekannte Trading-Plattform bewerben? Die Antwort: Würde er nicht.

Rechtliche Konsequenzen

Die Erstellung und Verbreitung gefälschter Prominenten-Werbung ist nach deutschem Recht mehrfach strafbar:

  • § 263 StGB (Betrug): Die Nutzung gefälschter Testimonials zur Erlangung von Anlagegeldern
  • § 22 KUG (Recht am eigenen Bild): Die nicht autorisierte Nutzung von Prominenten-Bildern
  • § 12 BGB (Namensrecht): Die missbräuchliche Verwendung fremder Namen
  • § 187 StGB (Verleumdung): Die Zuschreibung nie getätigter Aussagen

Die Strafverfolgung ist jedoch schwierig, da die Täter häufig aus dem Ausland operieren und ihre Identität verschleiern. Betroffene Prominente gehen zunehmend zivilrechtlich gegen die Werbeplattformen vor, die solche Anzeigen zulassen.

Häufig gestellte Fragen

Werben Prominente wie Günther Jauch wirklich für Trading-Plattformen?
Nein. Werbeanzeigen, in denen Prominente wie Günther Jauch, Frank Thelen, Thomas Gottschalk oder Elon Musk eine Trading-Plattform oder Kryptowährung empfehlen, sind ausnahmslos gefälscht. Alle genannten Personen haben sich öffentlich distanziert und rechtliche Schritte eingeleitet. Kein seriöser Prominenter wirbt für unbekannte Anlageprodukte.
Wie erkenne ich ein Deepfake-Video?
Achten Sie auf: unnatürliche Gesichtsbewegungen, Unschärfe oder Flackern am Haaransatz und an den Rändern des Gesichts, inkonsistente Beleuchtung und Schatten, leicht asynchrone Lippenbewegungen und unnatürliches Blinzeln. Die Technologie wird allerdings immer besser. Im Zweifelsfall: Suchen Sie das angebliche Interview oder die Aussage auf den offiziellen Kanälen der Person.
Was soll ich tun, wenn ich auf eine gefälschte Prominenten-Werbung geklickt habe?
Wenn Sie nur geklickt, aber kein Geld eingezahlt haben: Schließen Sie die Seite und geben Sie keine Daten ein. Wenn Sie bereits Geld eingezahlt haben: Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, sichern Sie alle Beweise, kontaktieren Sie Ihre Bank für ein mögliches Chargeback und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Melden Sie die Anzeige auch der Plattform, auf der sie erschien.
Warum werden solche gefälschten Werbeanzeigen nicht sofort gelöscht?
Die Betrüger erstellen täglich Hunderte neuer Anzeigen mit leicht abgeänderten Texten und neuen Konten. Plattformen wie Facebook, Google und Instagram setzen zwar automatisierte Filter ein, aber diese werden ständig umgangen. Zudem werden die Anzeigen oft nur wenige Stunden geschaltet, bevor sie durch neue ersetzt werden. Die Strafverfolgung ist schwierig, da die Täter meist im Ausland operieren.
Können Prominente gegen den Missbrauch ihres Namens vorgehen?
Ja, nach deutschem Recht können Betroffene zivilrechtlich (Recht am eigenen Bild, Namensrecht) und die Behörden strafrechtlich (Betrug, Verleumdung) vorgehen. In der Praxis ist die Verfolgung jedoch schwierig, da die Täter oft aus dem Ausland operieren. Prominente gehen daher zunehmend auch gegen die Plattformen vor, die solche Anzeigen zulassen.

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Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.

Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen, Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen · Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip

Quellen: Öffentlich zugängliche Geschäftsberichte, regulatorische Filings, anerkannte Finanzdatenbanken · Keine Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Nr. 10 WpHG

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