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Lebensmittel & GesundheitAktualisiert: 9. Mai 202612 Min. Lesezeit

IGeL-Leistungen beim Arzt: Welche sind sinnvoll, welche nicht?

Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen

Stand: 09.05.2026Redaktion: Verbraucherzentrale Finanzen und VersicherungenPrüfung: Vier-Augen-Prinzip
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IGeL-Leistungen beim Arzt: Was Sie wissen müssen

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind medizinische Leistungen, die Ärzte ihren gesetzlich versicherten Patienten gegen Selbstzahlung anbieten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht, weil der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Nutzen als nicht ausreichend belegt oder das Verhältnis von Nutzen und Risiko als ungünstig bewertet hat.

Der IGeL-Markt hat ein geschätztes Volumen von über 1,5 Milliarden Euro jährlich. Rund jedem zweiten Kassenpatienten wird mindestens einmal pro Jahr eine IGeL-Leistung angeboten. Das Problem: Viele Patienten fühlen sich im Sprechzimmer unter Druck gesetzt und können den tatsächlichen Nutzen einer angebotenen Leistung nicht einschätzen. Die Verbraucherzentrale gibt Orientierung.

IGeL-Leistungen, die sinnvoll sein können

Einige IGeL-Leistungen haben einen nachgewiesenen oder plausiblen Nutzen — auch wenn die Kasse sie nicht zahlt:

  • Reisemedizinische Beratung und Impfungen: Vor Fernreisen sind Beratung und Impfungen (z. B. Gelbfieber, Hepatitis A/B, Japanische Enzephalitis) medizinisch sinnvoll und werden vom IGeL-Monitor als „tendenziell positiv" bewertet. Viele Kassen erstatten Reiseimpfungen inzwischen freiwillig — fragen Sie vorher nach.
  • Hautkrebsscreening unter 35: Das gesetzliche Hautkrebsscreening steht Versicherten ab 35 alle zwei Jahre zu. Für jüngere Patienten mit Risikofaktoren (viele Muttermale, heller Hauttyp, Sonnenbrand-Historie) kann ein früheres Screening als IGeL sinnvoll sein.
  • Sportmedizinische Untersuchung: Vor Beginn intensiver sportlicher Aktivität kann ein Check sinnvoll sein, besonders für Menschen über 35 oder mit Vorerkrankungen. Kosten: ca. 60–100 €.

IGeL-Leistungen, die Sie besser ablehnen

Viele häufig angebotene IGeL-Leistungen haben laut wissenschaftlicher Evidenz keinen nachgewiesenen Nutzen oder ein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis:

  • PSA-Test zur Prostatakrebsfrüherkennung: Der IGeL-Monitor bewertet ihn als „tendenziell negativ". Studien zeigen: Der PSA-Test führt zu vielen falsch-positiven Befunden, unnötigen Biopsien und Überbehandlungen. Die Sterblichkeit an Prostatakrebs wird kaum gesenkt, die Lebensqualität durch Überdiagnose aber oft erheblich beeinträchtigt.
  • Augeninnendruckmessung (Glaukom-Früherkennung): Vom IGeL-Monitor als „tendenziell negativ" bewertet. Die alleinige Messung des Augeninnendrucks ist für die Glaukom-Früherkennung unzureichend — ein normaler Wert schließt ein Glaukom nicht aus, ein erhöhter Wert bedeutet nicht zwangsläufig ein Glaukom.
  • Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung: Vom IGeL-Monitor als „negativ" bewertet. Große Studien zeigen keinen Überlebensvorteil, aber erhebliche Risiken durch falsch-positive Befunde und unnötige Operationen.
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR): Bewertung „unklar". Für Patienten mit gesundem Zahnfleisch ist der Zusatznutzen gegenüber gründlicher Eigenreinigung nicht belegt. Bei Parodontitis-Patienten kann eine PZR im Rahmen der Parodontosebehandlung sinnvoll sein — dann aber als Kassenleistung.

Der IGeL-Monitor: Unabhängige, evidenzbasierte Bewertung

Der IGeL-Monitor (igel-monitor.de) wird vom Medizinischen Dienst Bund betrieben und bewertet IGeL-Leistungen nach wissenschaftlicher Evidenz. Die Ergebnisse sind ernüchternd: Von über 55 bewerteten IGeL-Leistungen wird keine einzige als eindeutig „positiv" eingestuft. Die Mehrheit erhält die Bewertung „unklar", „tendenziell negativ" oder „negativ".

Die Bewertungsskala des IGeL-Monitors:

  • Positiv: Nutzen überwiegt den Schaden — bisher keine IGeL so bewertet
  • Tendenziell positiv: Hinweise auf Nutzen, geringe Risiken
  • Unklar: Studienlage erlaubt keine eindeutige Aussage
  • Tendenziell negativ: Hinweise auf fehlenden Nutzen oder auf Schaden
  • Negativ: Schaden überwiegt den Nutzen

Empfehlung: Bevor Sie einer IGeL-Leistung zustimmen, prüfen Sie die Bewertung auf igel-monitor.de. Der Dienst ist kostenfrei, unabhängig und wird von ausgebildeten Medizinern betrieben.

Ihre Rechte als Patient bei IGeL-Angeboten

Patienten haben klare Rechte, wenn ihnen IGeL-Leistungen angeboten werden:

  • Recht auf Bedenkzeit: Sie müssen sich nie sofort entscheiden. Bitten Sie um schriftliche Informationen und entscheiden Sie in Ruhe zu Hause.
  • Recht auf vollständige Aufklärung: Der Arzt muss Sie über Nutzen, Risiken, Alternativen und Kosten informieren — mündlich und verständlich.
  • Schriftlicher Behandlungsvertrag: Vor der Behandlung muss ein schriftlicher Vertrag mit Kostenaufstellung geschlossen werden. Ohne Vertrag und Ihre Unterschrift darf die Leistung nicht erbracht und nicht berechnet werden.
  • Recht auf Ablehnung: Sie können jede IGeL-Leistung ablehnen, ohne Nachteile für Ihre kassenärztliche Behandlung befürchten zu müssen. Ein Arzt, der Kassenleistungen von der Annahme von IGeL abhängig macht, handelt rechtswidrig.
  • Trennung von Kassen- und IGeL-Leistung: IGeL-Leistungen dürfen nicht während der regulären Sprechstunde aufgedrängt werden.

Kosten und Abrechnung von IGeL-Leistungen

IGeL-Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Der Arzt darf den einfachen bis 3,5-fachen Gebührensatz berechnen (bei technischen Leistungen bis zum 2,5-fachen). Bei einem höheren Faktor als 2,3 (technisch: 1,8) muss der Arzt die Überschreitung schriftlich begründen.

Typische Kosten häufiger IGeL-Leistungen:

  • Augeninnendruckmessung: 15–40 €
  • PSA-Test: 25–45 €
  • Professionelle Zahnreinigung: 80–150 €
  • Hautkrebsscreening (unter 35): 25–60 €
  • Ultraschall der Schilddrüse: 30–50 €
  • Reisemedizinische Beratung: 20–50 € (plus Impfstoffkosten)

Tipps für den Arztbesuch

  1. Nie sofort zustimmen: Bitten Sie um Bedenkzeit und informieren Sie sich zu Hause auf igel-monitor.de.
  2. Nachfragen: „Warum empfehlen Sie mir diese Leistung?" „Gibt es eine kostenlose Kassenleistung mit ähnlichem Nutzen?" „Was sind die Risiken?"
  3. Schriftlich fixieren: Bestehen Sie auf einem schriftlichen Behandlungsvertrag mit Kostenaufstellung vor der Behandlung.
  4. Kasse informieren: Manche Kassen erstatten bestimmte IGeL freiwillig oder bieten Bonusprogramme. Fragen Sie vorher nach.
  5. Keine Angst vor Ablehnung: Ein guter Arzt respektiert Ihre Entscheidung. Wer Druck ausübt, handelt nicht in Ihrem Interesse.

Häufig gestellte Fragen

Was sind IGeL-Leistungen?
IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen) sind medizinische Leistungen, die gesetzlich Versicherte beim Arzt selbst bezahlen müssen, weil die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat den Nutzen als nicht ausreichend belegt eingestuft. IGeL-Leistungen sind freiwillig — Sie haben das Recht, jede IGeL abzulehnen, ohne Nachteile bei der kassenärztlichen Behandlung befürchten zu müssen.
Welche IGeL-Leistungen sind sinnvoll?
Reisemedizinische Beratung und Impfungen werden vom IGeL-Monitor als 'tendenziell positiv' bewertet. Hautkrebsscreening für unter 35-Jährige mit Risikofaktoren kann sinnvoll sein. Sportmedizinische Untersuchungen vor intensivem Training sind bei über 35-Jährigen oder Vorerkrankungen empfehlenswert. Prüfen Sie jede angebotene IGeL individuell auf igel-monitor.de.
Ist der PSA-Test zur Krebsfrüherkennung empfehlenswert?
Der IGeL-Monitor bewertet den PSA-Test als 'tendenziell negativ'. Studien zeigen viele falsch-positive Befunde, die zu unnötigen Biopsien und Überbehandlungen führen. Die Sterblichkeit an Prostatakrebs wird kaum gesenkt, die Lebensqualität durch Überdiagnose oft erheblich beeinträchtigt. Sprechen Sie mit Ihrem Urologen über die individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung.
Muss ich eine angebotene IGeL sofort annehmen?
Nein, Sie haben immer das Recht auf Bedenkzeit. Bitten Sie um schriftliche Informationen, informieren Sie sich zu Hause auf igel-monitor.de und entscheiden Sie in Ruhe. Ein seriöser Arzt akzeptiert das. Vor jeder IGeL-Behandlung muss zudem ein schriftlicher Behandlungsvertrag mit Kostenaufstellung geschlossen werden — ohne Ihre Unterschrift darf nicht behandelt werden.
Wo finde ich unabhängige Bewertungen von IGeL-Leistungen?
Der IGeL-Monitor (igel-monitor.de) des Medizinischen Diensts Bund bewertet über 55 IGeL-Leistungen nach wissenschaftlicher Evidenz. Die Verbraucherzentralen bieten ebenfalls Beratung zu IGeL-Leistungen an. Beide Quellen sind unabhängig und kostenfrei.

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Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.

Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen, Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen · Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip

Quellen: Öffentlich zugängliche Geschäftsberichte, regulatorische Filings, anerkannte Finanzdatenbanken · Keine Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Nr. 10 WpHG

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